Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Beigeordneter PAULY kritisiert, dass im vorliegenden Gesellschaftsvertragsentwurf stehe, dass auch die Kommunen, die nur einen Vertreter entsenden, sich durch den Hauptverwaltungsbeamten vertreten lassen würden. Dies widerspräche ausdrücklich dem § 138 Abs. 3 NKomVG. Danach entscheide der Rat darüber, wer als Vertreter entsandt werde. Dies bestätige auch der Umstand, dass in der Gesellschaft Vertreter und Vertreterinnen der niedersächsischen Kommunen die deutliche Mehrheit haben. Der Entwurf sei daher nicht abstimmungsfähig. Oberbürgermeister MÄDGE zieht daraufhin die Vorlage zurück und kündigt an, dass die Argumentation von Herrn Pauly geprüft werde.
Beschluss:
Die Vorlage wird von Oberbürgermeister Mädge zurückgezogen.
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