Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Es wird darüber gesprochen, inwieweit neben der Einrichtung eines solches Systems das bisherige Angebot des ÖPNV sichergestellt werden kann und wie vermieden werden kann, dass zusätzliche Investitionskosten durch die Stadt getragen werden müssen.
Stadtrat MOßMANN kommt auf das Kostenrisiko der Hansestadt Lüneburg zu sprechen. Darüber habe sich Dez. III in den letzten Tagen mehrfach mit dem LK, Herrn Krumböhmer, ausgetauscht. Die auf Seite 1 der Vereinbarung genannten Kosten je Anzeiger beinhalteten rund 1.500,- € Baukosten (inkl. Tiefbau und Stromanschluss). Dies gehe aus dem Vereinbarungstext leider nicht hervor. Diese Kosten würden als grundsätzlich auskömmlich angesehen für die Erstinstallation der Anzeigesysteme. Höhere Kosten ergäben sich u.U. dann, wenn aufgrund städtebaulicher Aspekte beispeíelsweise Anpassungsarbeiten an den vorhandenen Stelen Am Sande notwendig würden. Insofern dürften im Sinne der Vereinbarung Seite 2, 4. Spiegelpunkt keine oder nur geringe „nach der Förderung verbleibenden Investitionskosten“ entstehen. Die angegebenen Erstinvestitionskosten seien aufgrund einer Marktabfrage ermittelt worden und stellten nicht das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung dar. Diese werde erst noch erfolgen und könnte (was nach Aussage des Landkreises unwahrscheinlich sei) unter Umständen auch zu höheren Erstinvestitionskosten führen. Aufgrund dieser kalkulatorischen Unsicherheiten zum jetzigen Zeitpunkt habe sich der Landkreis bereiterklärt, erneute Verhandlungen über eine Beteiligung an eventuellen Mehrkosten aufzunehmen, wenn es zu einer wesentlichen Überschreitung des jetzt angenommenen Kostenrahmens komme. Für diesen Fall fühle sich die Stadt auch nicht an die Vereinbarung gebunden und werde diesen Vorbehalt gegenüber dem Landkreis erklären. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst – unter Berücksichtigung der Ausführungen des Dezernenten III - einstimmig folgenden Beschluss:
Um die Aufstellung von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern im Stadtgebiet unter den genannten Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wird die Verwaltung beauftragt, die anliegende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Stadt und der KVG Stade GmbH abzuschließen.
(03) |
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