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Auszug - Nutzung städtischer öffentlicher Räume durch Parteien und Fraktionen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2016    
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6839/16 Nutzung städtischer öffentlicher Räume durch Parteien und Fraktionen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sorger, Wolfgang
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Sorger, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr LÖB befürwortet die Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Räume durch Fraktionen und Gruppen des Rates. Der zweite Punkt der Vorlage sei jedoch problematisch. Wenn das Glockenhaus für reine Parteiveranstaltungen genutzt werden dürfe, gelte dies auch für Parteien, von denen sich die Stadt distanziere. Daher beantragt er die Streichung des zweiten Absatzes aus der Vorlage.

Ratsherr DÖRBAUM erklärt, dass für solche Zwecke bisher die alte Musikschule zur Verfügung gestellt worden sei. In einer Stadt der Größe Lüneburgs müsse den Parteien diese Möglichkeit eingeumt werden. Solange Parteien nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten würden, müsse ihnen die Nutzung aus demokratischen Gründen erlaubt werden. Zudem gelte die Benutzungsordnung des Glockenhauses auch für Parteien.

Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass alle Parteien gleichberechtigt behandelt werden müssen, sofern sie nicht für verfassungswidrig erklärt worden seien.

Ratsherr DR. SCHARF ergänzt, dass rechtsextremen Parteien diese Möglichkeit nicht verwehrt werden könne. Falls diese das Glockenhaus nutzen wollen, müsse sich damit demokratisch auseinandergesetzt werden.

 


Beschluss:

 

Der Änderungsantrag des Ratsherrn Löb wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:

 

Die Richtlinie zur Nutzung von städtischen öffentlichen Räumen durch Parteien und Fraktionen wird mit den vorgeschlagenen Änderungen (Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie: „Den Fraktionen und Gruppen des Rates…“ sowie Erweiterung der zur Verfügung stehenden Räume um ELM plus) beschlossen.

 

(30)