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Vorlage - VO/6839/16  

 
 
Betreff: Nutzung städtischer öffentlicher Räume durch Parteien und Fraktionen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sorger, Wolfgang
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Sorger, Wolfgang
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hatte am 21.08.2007 eine "Rahmenrichtlinie zur Nutzung städtischer öffentlicher Räume durch Parteien und Fraktionen vor und nach der Wahl" beschlossen.

 

Diese Richtlinie ist a) den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und b) nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat zu beschließen.

 

Begründung:

 

a) Die bisherige Richtlinie ist an einzelnen Stellen überholt und daher anzupassen.

 

Für reine Parteiveranstaltungen war nach bisheriger Regelung ausschließlich der Vortragssaal der alten Musikschule (An der Münze) vorgesehen. Dieser steht nach Veräußerung der Immobilie nicht mehr zur Verfügung. Um wie bisher für reine Parteiveranstaltungen einen öffentlichen Raum anbieten zu können, soll dafür nun das Glockenhaus in zentraler Innenstadtlage zur Verfügung gestellt werden. Unter reinen Parteiveranstaltungen sind im Übrigen solche zu verstehen, die allein von politischen Parteien (ob im Rat vertreten oder nicht) durchgeführt werden.

 

Des Weiteren existiert das Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen nicht mehr.

 

Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie sind auch einzelne redaktionelle Änderungen vorgenommen worden, die Sie der Synopse entnehmen können.

 

b) Der Rat ist nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG für den Erlass von Richtlinien zuständig. Die zu beschließende Richtlinie regelt die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen, weswegen die Zuständigkeit des Rates der Hanstadt Lüneburg gegeben ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:  50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synpose öffentliche Räume (15 KB) PDF-Dokument (56 KB)    
Anlage 2 2 Überarbeitete Fassung Richtlinie Nutzung Räume (139 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie zur Nutzung von städtischen öffentlichen Räumen durch Parteien und Fraktionen wird mit den vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.