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Auszug - Annahme von Zuwendungen/ hier: Nachlasssache Sigurd Tilo Friedrich  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.06.2015    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6209/15 Annahme von Zuwendungen/ hier: Nachlasssache Sigurd Tilo Friedrich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  30 - Rechtsamt
   Bereich 52 - Soziale Dienste
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY teilt mit, dass der Stadtjugendring an die Fraktion Die Linke herangetreten sei und erklärt habe, dass die Nutzung des Nachlasses zur Ausstattung einer Schule mit Tablets nicht dem Testamentszweck entsprechen würde.

Die Fraktion Die Linke stimme der Annahme des Nachlasses zu, wenn die Aussage der Ersten Stadträtin Lukoschek zutreffe, dass die ckgabe des Erbes möglich sei, sollten die Schulden das Vermögen übersteigen.

Die Idee, dass Nachlassvermögen langfristig anzulegen, um aus den Erträgen dem Testamentszweck zu entsprechen, sei charmant. Trotzdem möchte er den Satz streichen, um den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, über den Nachlass selbst zu entscheiden. Daher beantragt er folgende Änderung: Der letzte Satz des Beschlussvorschlags wird gestrichen und dafür wird eingefügt: Kinder und Jugendliche sollen über die Verwendung des Vermögens in geeigneter Weise demokratisch selbst entscheiden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE gibt zu bedenken, dass die Hansestadt Lüneburg das Vermögen aus dem Nachlass noch nicht habe und somit auch noch nicht über eine Verteilung spekuliert werden sollte.

Richtig sei es aus den Erträgen den Testamentszweck zu erfüllen. Bei der Ideenfindung zur Verteilung werde natürlich der Stadtjugendring, der Jugendhilfeausschuss u.ä. beteiligt, aber die Entscheidung könne nur der Rat der Hansestadt Lüneburg treffen.

 

Bürgermeister MEIHSIES ergänzt, dass das Anliegen des Stadtjugendrings ernst genommen und im Jugendhilfeausschuss vorberaten werden solle. Kinder- und Jugendpartizipation sei ein wichtiges Thema, aber eine Vorfestlegung wie durch den Antrag des Beigeordneten Pauly werde nicht mitgetragen.

 

Ratsherr BÖGERSHAUSEN fragt, woher bekannt sein, wofür der Nachlass verwendet werden soll, wenn das Testament noch nicht eröffnet sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass das Testament eröffnet und daher auch der Verwendungszweck bekannt sei. Es gebe jedoch Fristen, in denen sich weitere Erben melden können.

 

Ratsherr MINKS betont, dass zunächst abgewartet werden müsse, wie hoch das Erbe für die Hansestadt Lüneburg ausfalle, bevor über eine Verteilung gesprochen werden sollte.

Wichtig sei, dass bei der Verteilung die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.

 

Ratsherr ADAM erläutert, dass der Stadtjugendring als Organisation für Kinder und Jugendliche in der Hansestadt Lüneburg vor der Testamentseffnung die Mitteilung vom Amtsgericht erhalten habe, um informiert zu sein und ggf. nachfragen zu können.

Als über den Nachlass und deren Verteilung öffentlich diskutiert worden sei, habe sich dann der Stadtjugendring eingeschaltet, da zunächst die Annahme und die weiteren Formalitäten abgewartet und dann politisch unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen über die Verteilung beraten werden sollten.

Er bittet darum, dass in den Beschluss ein Satz ergänzt werde, der erkennen lasse, dass bei Erbantritt die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden. Ihm sei bewusst, dass es keine rechtliche Bedeutung habe, aber es sei ein öffentliches Signal an die Kinder und Jugendlichen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass der Stadtjugendring mit zwei Sitzen im Jugendhilfeausschuss vertreten sei.

Er fasst die gewünschte Änderung des Ratsherrn Adam als Beschluss wie folgt zusammen:

Über die Verwendung der Erträge entscheidet der Jugendhilfeausschuss und der Stadtjugendring wird aufgefordert an seinem Entscheidungsprozess das Kinder- und Jugendparlament zu beteiligen.

 

Beigeordneter PAULY ergänzt, dass die Bitte des Ratsherrn Adam seinen Vorschlag, die Streichung des Satzes Das Nachlassvermögen ist langfristig anzulegen, stütze, da weder die Höhe des Nachlasses bekannt sei, noch die Kinder und Jugendlichen bisher beteiligt worden seien. Dieser Beschluss könne auch zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden.


Beschluss:

 

Die beantragte Änderung des Beigeordneten Pauly wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Annahme des Nachlasses von Herrn Sigurd Tilo Friedrich wird der auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zugestimmt. Sollte sich im Laufe des Nachlassverfahrens herausstellen, dass die Annahme des Erbes für die Hansestadt Lüneburg doch nicht vorteilhaft ist, so ist das Erbe mit den aufgezeigten rechtlichen Möglichkeiten anzufechten.

 

Das Nachlassvermögen ist zu erhalten, langfristig anzulegen und die Erträge aus dem Vergen im Sinne des Testamentszwecks zu verwenden.

Über die Verwendung der Erträge entscheidet der Jugendhilfeausschuss und der Stadtjugendring wird aufgefordert an seinem Entscheidungsprozess das Kinder- und Jugendparlament zu beteiligen.

 

Die Verwendung soll im Rechenschaftsbericht dargelegt werden.

 

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