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Auszug - Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 12.12.1985 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 27.01.2012  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.12.2014    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5940/14 Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 12.12.1985 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 27.01.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hackbarth, Freia
Federführend:Bereich 21 - Steuern Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY spricht sich für die Erhöhung der Vergnügungssteuer aus. Verfassungsrechtliche Bedenken sehe die Fraktion Die Linke nicht. Auch eine Erhöhung auf 20% unterstütze sie ausdrücklich.

Jedoch werde die Fraktion Die Linke den Beschlussvorschlag ablehnen, nicht wegen der Spielautomaten, sondern aufgrund der Steuererhöhung für Tanzveranstaltungen und für Filmvorführungen.

Er beantragt, die Paragrafen für Tanzveranstaltungen und Filmvorführungen unverändert zur bisherigen Satzung zu belassen.

 

Ratsherr SRUGIS stimmt der Erhöhung der Vergnügungssteuer von 15% auf 18% zu. Im Vergleich zu anderen Kommunen erhöhe die Hansestadt Lüneburg die Steuer nicht übermäßig. Aufgrund der Haushaltslage der Hansestadt Lüneburg seien weitere Einnahmen wie Steuern notwendig.

Eine Steuererhöhung für Tanzveranstaltungen und Filmvorführungen diene der Gerechtigkeit.

 

Ratsherr KIESEL unterstützt den Änderungsantrag des Beigeordneten Pauly.

Die Gefahr der Kritiker, dass Spielsüchtige in die Anonymität des Internets abwandern und es zu Arbeitsplatzverlusten komme, sehe er nicht. Er befürchte eher einen Anstieg der Spielsucht durch flächendeckende Verfügbarkeit und mühelose Erreichbarkeit von Glücksspielautomaten in Lüneburg. In der Hansestadt Lüneburg gebe es 371 Geldspielgeräte und 31 Spielhallen (Stand 09/2014).

Laut DROPS lassen sich immer mehr Spielsüchtige und deren Angehörige beraten und es sei ein deutlicher Anstieg (von 5,8% 2007 auf 23,3% 2013) bei Männern im Alter zwischen 18 bis 20 Jahren zu verzeichnen.

Die letzte Erhöhung der Vergnügungssteuer habe gezeigt, dass keine Arbeitsplatzverluste zu beklagen waren.

Wäre der Vorschlag zur Erhöhung der Vergnügungssteuer nicht von der Verwaltung gekommen, hätte er einen entsprechenden Antrag gestellt. Seiner Meinung nach wäre eine Erhöhung auf 20% angemessen.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Verwaltungsvorschlag unverändert zustimmen werde.

Die Diskussion über Spielsucht möchte er den Experten überlassen.

Im Entschuldungsvertrag habe sich die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, die Einnahmen zu erhöhen. Dort sei explizit die Vergnügungssteuer benannt. Mit Blick auf den Haushalt sei dieser Schritt zudem unausweichlich.

Er gibt zu bedenken, dass aufgrund der Gerechtigkeit nicht nur bestimmte Bereiche besteuert werden können bzw. Erhöhungen tragen müssen. So müssen alle gewerblichen Veranstaltungen, d.h. solche mit Gewinnerzielungsabsicht, Steuererhöhungen hinnehmen.

 

Beigeordneter WEBERSINN bittet aufgrund verschiedener Aspekte die Vorlage von der Tagesordnung zu nehmen.

So haben u.a. verschiedene Bedenken den Rat der Stadt Neumünster veranlasst, das Thema neu zu beraten.

Die Basis der Vergnügungssteuer müsse verbreitert werden. In Nordrhein-Westfalen sei bereits eine Steuer für Wettbüros eingeführt worden, Kommunen prüfen eine Einführung dieser Steuer. Auch teile er die Ansicht des Beigeordneten Pauly, dass gewisse Bereiche z.B. das Scala-Kino von der Satzungsänderung nicht betroffen werden dürfen.

Aus einem Artikel der FAZ teilt er mit, dass eine Schließung offizieller Spielstätten zum Abgleiten in illegale Spielstätten, wo es keine Kontrollen gebe, führe.

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK erläutert, dass in der Satzung mit Filmvorführungen nicht die Kinos gemeint seien. Es gehe um Vorführungen von Filmen, die gewaltverherrlichend seien oder pornografische Inhalte haben.

Zu den Tanzveranstaltungen könne sie aufgrund des Steuergeheimnisses in öffentlicher Sitzung nicht vortragen.

Die Besteuerung von Wettbüros sei geprüft worden. Da es in der Hansestadt Lüneburg keine gemeldeten Wettbüros gebe, würden keine Erträge erzielt werden.

 

Bürgermeister MEIHSIES entgegnet zur Aussage des Beigeordneten Webersinn, der Kommunalpolitik übe, dass die CDU-Fraktion in den letzten Wochen bei den Haushaltsberatungen massiv durch Abwesenheit geglänzt habe.

In der gestrigen Verwaltungsausschuss-Sitzung habe die Vorberatung der heutigen Ratssitzung stattgefunden, da sei zu diesem Thema keine Aussprache erfolgt, sondern der Tagesordnungspunkt sogar einstimmig empfohlen worden.

Die Diskussion der CDU-Fraktion sowie der Änderungsantrag, der gestern vorgelegt wurde, empfinde er als unseriös. Den Antrag, die Vorlage von der Tagesordnung zu nehmen, lehne die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

Beigeordneter PAULY äußert, dass für ihn nicht klar gewesen sei, dass mit den Filmvorführungen hauptsächlich die sogenannten Pornokinos gemeint seien.

Trotzdem wünsche er, dass die Tanzveranstaltungen anders gewichtet werden.

Die Gesundheitspolitik sei nicht Aufgabe der Kommune, wäre sie es, würde er schon aus diesem Grunde für eine Steuererhöhung sich aussprechen. Immerhin werde mit der Sucht von Menschen Geld verdient.

Er halte die Steuererhöhung bei Spielautomaten zur Generierung von Mehreinnahmen für richtig.

 

Beigeordneter WEBERSINN betont, dass auch die CDU-Fraktion für eine Sanierung des Haushaltes sei, so sei auch der Änderungsantrag zum Haushalt 2015 zu verstehen.

In einer heutigen Fraktionssitzung sei man zu neuen Erkenntnissen und Positionen gelangt, so dass beantragt werde, die Vorlage zur Erhöhung der Vergnügungssteuer von der Tagesordnung zu nehmen.

 

Bürgermeisterin BAUMGARTEN hält die Aussage, dass bestimmte CDU-Fraktionsmitglieder Kommunalpolitik lernen, für nicht angemessen.

Sie bittet zu überprüfen, ob die öffentliche Bekanntgabe von Abstimmungsergebnissen einer nichtöffentlichen Sitzung rechtmäßig sei und ggf. um entsprechende Ahndung.

 

Beigeordneter DÖRBAUM zeigt auf, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion unbegründet sei. Eine Steuererhöhung nach der vorgelegten Satzung sei rechtmäßig. Ein Ausklammern verschiedener Bereiche führe zu Ungleichbehandlungen und zur Unrechtmäßigkeit. Einen weiteren von Beigeordnetem Webersinn genannten Aspekt habe Stadtkämmerin Lukoschek erläutert und widerlegt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, die Beschlussvorlage von der Tagesordnung zu nehmen, wird mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, Tanzveranstaltungen aus der Vergnügungssteuersatzung zu streichen, wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke, einer Gegenstimme der Gruppe FDP/Rentner sowie 8 Enthaltungen der CDU-Fraktion und 2 Enthaltungen der Fraktion Piraten Niedersachsen abgelehnt.

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 8 Enthaltungen der CDU-Fraktion und 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke die in Anlage 2 beigefügte Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 12.12.1985 in der Fassung der 10. Änderung vom 17.12.2014.

 

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