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Ratsherr POLS fragt, ob der vorherig gefasste Beschluss rechtlich korrekt sei und Bestand habe.
Stadtrat MOßMANN antwortet, dass es sich zum einen um ein redaktionelles Versehen handle. Zum anderen sei die Klausel zum Sonderkündigungsrecht im Vertrag unter Vorbehalt einer Beschlussfassung des Rates der Hansestadt Lüneburg vereinbart worden. Bei einer heutigen Beschlussfassung werde der Vertrag redaktionell abgeändert und neu unterzeichnet. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 2 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg genehmigt die Aufnahme eines Sonderkündigungsrechtes zugunsten des LVL für den Fall fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
2. Der Änderung des Änderungsvertrages vom 28.10.2014 wird insoweit zugestimmt, als dass die Verpflichtung des LVL zur Zahlung eines jährlichen Pachtzinses in Höhe von
(III) |
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