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Vorlage - VO/4723/12-1-1-1  

 
 
Betreff: Grundstücksangelegenheiten - Pachtvertrag mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Moßmann, MarkusBezüglich:
/4723/12-1-1
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.11.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf die Vorlage VO/4723/12-1-1, die diesbezüglichen Beratungen in der Sitzung des Rates vom 01.10.2014 und die zu dieser Sitzung seitens der Verwaltung vorgelegte Tischvorlage (Anlage) wird zunächst Bezug genommen.

 

Entsprechend der Nr. 3 des am 01.10.2014 durch den Rat gefassten Beschlusses hat die Verwaltung zwischenzeitlich einen Vertrag mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. (LVL) abgestimmt und auch abgeschlossen. Damit wurde der zwischen dem LVL und der Hansestadt Lüneburg am 07.11.1990 geschlossene Vertrag bis zum 31.10.2020 verlängert.

 

Eine erneute Befassung des Rates ist notwendig, weil in den am 28.10.2014 unterzeichneten Änderungsvertrag nach Abstimmung mit dem LVL ein außerordentliches Kündigungsrecht bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zugunsten des LVL aufgenommen wurde und ein solches Kündigungsrecht von der Beschlussfassung des Rates vom 01.10.2014 nicht gedeckt ist.

 

Im Detail sieht das außerordentliche Kündigungsrecht vor, dass der LVL als Pächter im Falle des Nachweises, dass die vereinbarte jährliche Pacht in Höhe von 15 000,00 € die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vereins übersteigt, er zur außerordentlichen Kündigung jeweils zum 31.10. eines Jahres befugt ist. Bei Ausübung des Kündigungsrechtes steht dem Pächter der nach Nr. 2 des Beschlusses vom 01.10.2014 vorgesehene Zuschuss zu den Rückbaukosten in Höhe von 50 000,00 € nicht zu. Die Wirksamkeit der entsprechenden vertraglichen Regelung wurde ausdrücklich unter den Vorbehalt der Genehmigung des Rates in Form einer weiteren Beschlussfassung gestellt und ist mithin noch nicht wirksam geworden.

 

Weiterhin ist eine Befassung des Rates notwendig, weil nach Vertragsunterzeichnung aufgefallen ist, dass die Tischvorlage zur Sitzung des Rates am 01.10.2014 mit einem redaktionellen Fehler versehen ist, der nunmehr auch Niederschlag in dem am 28.10.2014 unterzeichneten Vertrag gefunden hat. Sowohl nach den Abstimmungen mit dem Luftsportverein und der Verwaltung im Vorfeld der Gremienbefassung Ende September/Anfang Oktober 2014 als auch nach den Beratungen des Rates am 01.10.2014 war Konsens, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Pachtzinses in Höhe von 15 000,00 € nach Ablauf der Vertragslaufzeit des am 07.11.1990 geschlossenen Vertrages, also nach dem 31.10.2015, einsetzen sollte. Unter Berücksichtigung einer 5-jährigen Laufzeit des Vertrages bis zum 31.10.2020 und eines jährlichen Pachtzinses in Höhe von 15 000,00 € ergeben sich damit Einnahmen der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 75 000,00 €, eine Summe, die auch mehrfach im Zuge der Beratungen des Rates am 01.10.2014 genannt wurde. Versehentlich wurde allerdings unter Nr. 1 der Tischvorlage zur Sitzung des Rates am 01.10.2014 als Zahlungsbeginn für den jährlichen Pachtzins das Datum 01.01.2015 genannt, was einer Zahlungsverpflichtung des LVL bis zum 31.10.2020 in Höhe von 87 500,00 € gleich kommt. Korrekterweise hätte unter Nr. 1 der besagten Tischvorlage als Datum der 01.11.2015 genannt werden müssen.

 

Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung

 

1.              um Genehmigung der o. g. Klausel, die dem LVL ein außerordentliches Kündigungsrecht bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit einräumt sowie

 

2.              um Zustimmung zur Änderung des Zeitpunktes, ab dem die Zahlungsverpflichtung des LVL eintritt.

 

Der zwischen dem LVL und der Hansestadt Lüneburg am 28.10.2014 geschlossene Änderungsvertrag zum Vertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Luftsportverein e. V. vom 07.11.1990 kann bei Herrn Moßmann eingesehen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage

Anlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tischvorlage (525 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Rat der Hansestadt Lüneburg genehmigt die Aufnahme eines Sonderkündigungsrechtes zugunsten des LVL für den Fall fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

 

2.              Der Änderung des Änderungsvertrages vom 28.10.2014 wird insoweit zugestimmt, als dass die Verpflichtung des LVL zur Zahlung eines jährlichen Pachtzinses in Höhe von
15 000,00 € nicht ab dem 01.01.2015, sondern ab dem 01.11.2015 beginnen soll.

 

Stammbaum:
VO/4723/12-1   Grundstücksangelegenheiten - Pachtvertrag mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V.   DEZERNAT III   Beschlussvorlage
/4723/12-1-1   Grundstücksangelegenheiten - Pachtvertrag mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V.   DEZERNAT III   Beschlussvorlage
VO/4723/12-1-1-1   Grundstücksangelegenheiten - Pachtvertrag mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V.   DEZERNAT III   Beschlussvorlage