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Auszug - Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Gründung "LüWoBau Stiftung" Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.06.2014    
Zeit: 14:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5563/14 Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Gründung "LüWoBau Stiftung"
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bürgermeisterin BAUMGARTEN erklärt, dass die LüWoBau bisher hervorragende Arbeit geleistet habe und dies auch zukünftige tun solle und werde.

Die LüWoBau habe den Auftrag, Sozialschwächeren eine Wohnung zur Verfügung stellen zu können. Dazu werden Investitionen für Neubauten, aber auch für Sanierungen, vor allem für energetische Sanierungen notwendig sein. Daher rate sie von der Gründung einer Stiftung mit der Einlage von 100.000 € ab.

Sollten in der Zukunft finanzielle Mittel bei der LüWoBau übrig sein, könne die LüWoBau diese z.B. bei der Bürgerstiftung zustiften.

 

Beigeordneter PAULY weist darauf hin, dass der Wohnungsmarkt der Hansestadt Lüneburg angespannt sei. Die LüWoBau habe die Aufgabe günstigen Wohnraum zu schaffen und diesen zu erhalten, daher solle die Gesellschaft die finanziellen Mittel in den Wohnungsbau investieren, anstatt jährlich eine Stiftung zu bezuschussen.

 

Ratsherr SALEWSKI begründet, warum die SPD-Fraktion die Gründung einer Stiftung unterstütze. Ausdrücklich werde der Stiftungszweck begrüßt, der für die Mieter und Lüneburger viele Vorteile mit sich bringen werde.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erläutert, dass sie in dem 100jährigen Bestehen der LüWoBau durchaus einen Anlass einer Stiftungsgründung sehe.

Die LüWoBau habe sich immer um den Sozialwohnungsbau gekümmert und werde auch  zukünftig dieser Aufgabe gerecht werden. Jedoch solle sich die LüWoBau als Tochtergesellschaft der Hansestadt Lüneburg mit ihren Gewinnen an deren Aufgaben auch beteiligen. Seit dem Entschuldungsvertrag sei die Hansestadt Lüneburg bei den freiwilligen Leistungen eingeschränkt, so dass über eine Stiftung die Möglichkeit bestehe, weiterhin einige freiwillige Leistungen zu erfüllen.

Zudem solle dies eine Vorbildfunktion für andere Unternehmen haben, um sich sozial zu verpflichten und für die Gemeinschaft einzusetzen.

 

Bürgermeister MEIHSIES legt dar, dass es sich bei der Stiftungsgründung um eine geniale Idee handle, die sich an der heutigen zeit orientiere. Anhand des Stiftungszwecks sei auch erkennbar, dass die Gründung auch im Sinne der Mieter sei.

Gegen die Aussage von Beigeordnetem Pauly wendet er ein, dass es für den sozialen Wohnungsbau der Förderung durch Bund und Land bedürfe. Die LüWoBau sei ein grundsolides Wirtschaftsunternehmen, mit einer guten Geschäftsleitung, die den Blick auf den Wohnungsbestand und die Mieter habe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt klar, dass der Aufsichtsrat und Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen einstimmig die Stiftungsgründung beschlossen haben.

Durch die Stiftungsgründung und die Umsetzung des Stiftungszwecks sollen auch andere Unternehmen dazu gebracht werden, etwas für die Gemeinschaft z.B. für die Mieter zu tun. Nicht nachvollziehen könne er, warum die Mitnahme des Steuervorteils bei privaten Unternehmen in Ordnung und bei öffentlichen Unternehmen schändlich sei.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion, 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und 2 Enthaltungen aus der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen der Gründung der „LüWoBau Stiftung“ gemäß vorgelegter Satzung, der Ausstattung der Stiftung bei Errichtung mit einem Stiftungsvermögen von 100.000 € sowie den Zustiftungen für die Jahre 2014 – 2020 von jeweils mindestens 100.000 € und in den Jahren 2021 und 2022 von jeweils 150.000 € in das Stiftungsvermögen durch die Lüneburger Wohnungsbau GmbH zuzustimmen.

 

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