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Beratungsinhalt: Herr Schulz berichtet, dass das Thema bereits am 06.02.2013 im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz behandelt wurde. Der Ausschuss hatte damals beschlossen, dass die Verwaltung einen Forderungskatalog gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) Lauenburg erarbeiten sollte, der die Interessen der Hansestadt für den anstehenden Entscheidungsprozess dokumentieren sollte. Nachdem der Rat der Hansestadt in seiner Sitzung am 28.02.2014 den Forderungskatalog beschlossen hatte, leitete die Verwaltung diesen am 28.03.2014 an die WSV weiter.
Am 17.12.2013 stellten die betroffenen Landräte, die Samtgemeinde Bardowick und die Hansestadt eine Anfrage an den Bundesminister Dobrint (Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz: BMVI) zum aktuellen Sachstand.
Die Antwort des Ministers vom 29.01.2014 bestand zusammengefasst aus folgenden Aussagen:
Daraufhin wandte sich Herr Landrat Nahrstedt am 05.02.2014 an den Niedersächsischen Umweltminister, worauf am 26.02.2014 ein Gespräch zwischen Herrn Landrat Nahrstedt, Herrn Oberbürgermeister Mädge und der zuständigen Staatssekretärin im Niedersächsischen Umweltministerium mit folgenden Ergebnissen stattfand:
Herr Schulz macht deutlich, dass das Verfahren zur Herabstufung der Ilmenau erst begonnen hat. Neben dem Bundeswasserstraßengesetz ist auch das Wasserhaushaltsgesetz und das Wasserverbandsgesetz zu berücksichtigen. Welche Gewässer zwar keine Wasserstraßen, aber doch schiffbar sind, bestimmt in Niedersachsen das für den Verkehr zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Umweltministerium.
Die Hansestadt will sich dafür einsetzen, dass die Ilmenau zumindest ein schiffbares Gewässer wird und entweder der Bund oder das Land Niedersachsen Eigentümer bleibt bzw. wird.
Ratsherr Neubauer bedankt sich für den Vortrag und stellt fest, dass die vom Rat beschlossenen Aspekte von der Verwaltung weiterverfolgt werden. Beschluss: ALLRIS Dokumente
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