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Auszug - Zustimmung zu einem überplanmäßigen Aufwand für das Dorfgemeinschaftshaus in Ochtmissen (Investitionsnr. 01-421-004)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.08.2013    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5226/13 Zustimmung zu einem überplanmäßigen Aufwand für das Dorfgemeinschaftshaus in Ochtmissen (Investitionsnr. 01-421-004)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Zabel, Anke  Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr DR. SCHARF möchte wissen, warum im Haushalt 2013 für das Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen statt der beschlossenen 350.000 € nur 300.000 € eingestellt worden seien.

Die CDU-Fraktion stimme der Verschiebung der baulichen Maßnahme bei der Sportstätte Goseburg zu, aber die Einsparung i.H.v. 20.000 € bei der Johannes-Rabeler-Schule könne die CDU-Fraktion aufgrund der Notwendigkeit der Sanierung nicht mittragen. Daher bitte er um eine getrennte Abstimmung der Deckungsvorschläge.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass bei der Johannes-Rabeler-Schule der Betrag nicht eingespart werde. Aufgrund der Inklusionsdiskussion und des neuen Ganztagsschulkonzeptes der neuen Landesregierung können die vorgesehenen Mittel im Haushaltsjahr 2013 für die Johannes-Rabeler-Schule nicht ausgegeben werden. Die Inklusion stelle einen Konnexitätsfall dar, so dass die Hansestadt Lüneburg die Maßnahmen vom Land Niedersachsen oder dem Landkreis Lüneburg erstattet bekäme.

Bei der Sportstätte Goseburg sei eine multifunktionelle Nutzung angedacht gewesen, jedoch haben die Gespräche kein abschließendes Ergebnis gebracht, so dass der genannte Betrag im Haushaltsjahr 2013 nicht benötigt werde.

Im ersten Finanzierungsplan sei ein höherer Zuschuss des Landessportbundes neben Landkreisschulbaumitteln und einem Zuschuss des Landkreises ausgewiesen gewesen. Der Zuschuss des Landessportbundes falle 20.000 € geringer aus. Hinzu kommen Preissteigerungen von zirka 70.000 €, wovon der Verein 40.000 € trage. Daher möchte sich die Hansestadt Lüneburg zur Übernahme des verbliebenen Betrages i.H.v. 50.000 € bereiterklären. Zudem sei der Bau als Sporthalle für den Kindergarten und die Schule und nicht nur als Dorfgemeinschaftshaus gedacht.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet auf die Nachfrage von Ratsherrn KIESEL, dass der Zuschuss des Landkreises aus der Landkreisschulbaukasse i.H.v. 80.000 € in der Gesamtsumme enthalten gewesen sei. Der erste Teilbetrag sei im Jahr 2012 und der zweite Teilbetrag im letzten Kreisausschuss freigegeben worden.

 

Beigeordneter PAULY erläutert sein Unverständnis, warum im Haushalt 550.000 € statt des zugesagten Betrages von 600.000 € veranschlagt worden seien.

Er erklärt, dass bei Nichtausgabe der 20.000 € bei der Johannes-Rabeler-Schule dieser Betrag in das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden könne. Werde dieser Betrag zur Deckung genutzt, stelle es jetzt eine Kürzung dar. (Siehe Änderung gemäß Protokoll vom 31.10.2013 TOP 21)

 

Beigeordneter DÖRBAUM weist die Unterstellungen und Halbwahrheiten von Beigeordneten Pauly zurück.

Im letzten Schulausschuss seien die derzeitigen Schulbaumaßnahmen i.H.v. 2,7 Mio. € vorgetragen worden. Die Johannes-Rabeler-Schule sei dort aus den von Oberbürgermeister Mädge genannten Gründen nicht aufgeführt. Dazu werde ein Inklusionsmodell benötigt und die Frage der Konnexität müsse geklärt werden. Daher könne der Betrag i.H.v. 20.000 €, der nicht für die Johannes-Rabeler-Schule im Jahr 2013 benötigt werde, als Deckung für die sinnvolle Maßnahme in Ochtmissen verwandt werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion auf getrennte Abstimmung bzgl. der Deckungsvorschläge wird mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und einer Gegenstimme aus der Fraktion Die Linke abgelehnt.

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und 6 Gegenstimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Dem überplanmäßigen Aufwand für den Investitionskostenzuschuss für das “Dorfgemeinschaftshaus in Ochtmissen“ (Investitions-Nr. 01-421-004) wird in Höhe von 50.000,00 € nach § 117 NKomVG  zugestimmt.

 

Die Mittel zur Deckung des Mehraufwandes werden aus folgenden Investitionsvorhaben zur Verfügung gestellt:

 

01-221-003              Bauprogramm Förderschulen (Johannes-Rabeler-Schule)                            20.000 €

01-421-005              Sportstätte Goseburg                                                                                                  30.000 €

 

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