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Beratungsinhalt:
Ratsherr SRUGIS legt dar, dass es für die Einführung der Beherbergungssteuer eine finanzielle und rechtliche Notwendigkeit gebe. Die Hansestadt Lüneburg müsse ihr Haushaltsdefizit senken und habe sich im Entschuldungsvertrag mit dem Land Niedersachsen dazu verpflichtet. Die Steuer entstehe bei Vertragsschluss, also nicht rückwirkend. Für bereits geschlossene Beherbergungsverträge nach dem 01.10.2013 falle die Steuer nicht an. Nach einem ersten Satzungsentwurf, der im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beraten worden sei, sei dieser zur Verwaltungsvereinfachung und zur Aufnahme wesentlicher Verbesserungen überarbeitet worden. Die Hotelbetriebe profitieren von der touristischen Infrastruktur in Lüneburg, daher sollen sie zu einem finanziellen Beitrag herangezogen werden. Die Heranziehung anderer Profiteure sei zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich nicht möglich und auch nicht praktikabel. Die SPD-Fraktion befürworte die Fremdenverkehrsabgabe, für die die Landesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen wolle. Da diese umfassender sein werde, werde die Beherbergungssteuer hinfällig. Daher schlage die SPD-Fraktion, wie im Änderungsantrag genannt, eine Befristung der Satzung bis zum 31.12.2018 vor.
Ratsherr BARTELS begründet, dass die Fraktion Piraten Niedersachsen die Einführung der Beherbergungssteuer ablehne. Durch den Abschluss des Entschuldungsvertrages seien der Hansestadt Lüneburg Steuererhöhung aufdiktiert worden, die er nicht mittragen könne.
Ratsherr MANZKE verdeutlicht, dass die CDU-Fraktion bei Erhöhungen von Abgaben Steuern u. a. Bedenken habe, jedoch stehe sie hinter dem Entschuldungsvertrag. Es sei eine gemeinsame Lösung mit den Beherbergungsbetrieben angestrebt worden, was jedoch nicht gelungen sei. Wichtig sei, dass ein minimaler Verwaltungsaufwand für die Hansestadt Lüneburg und die Beherbergungsbetriebe durch die Einführung der Beherbergungssteuer entstehe und eine pauschale Ablösung ermöglicht werde. Die Einführung der Beherbergungssteuer diene dem Ziel des Entschuldungsvertrages. Wenn das Zeil erreicht sei, könne die Beherbergungssteuer entfallen, so dass er sich für eine Befristung der Satzung ausspreche.
Beigeordneter PAULY erklärt, dass im Vergleich zum ersten Entwurf deutliche Verbesserungen eingearbeitet worden seien. Die Reduzierung auf zwei Stufen und auf Hotelbetriebe im weitesten Sinne erachte er als richtig. Die Fraktion Die Linke befürworte die Beherbergungssteuer nicht aufgrund des Entschuldungsvertrages, sondern als Einnahme der Hansestadt Lüneburg, da sie eine Infrastruktur für touristische Einrichtungen zur Verfügung stelle.
Ratsfrau SCHELLMANN spricht sich gegen die Einführung der Beherbergungssteuer aufgrund von ordnungspolitischen, steuersystematischen, rechtlichen und Praktikabilitätsgründen aus. Zudem gebe es kein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Ertrag. Auch gegen den verbesserten Entwurf habe sie verfassungsrechtliche Bedenken. Mit der Herabsetzung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für Beherbergungsbetriebe sollte erreicht werden, dass die Eigentümer dieser Betriebe in den Betrieb investieren, die Löhne der Mitarbeiter erhöhen oder die Übernachtungskosten herabsetzen. Mit der Einführung der Beherbergungssteuer werden diese Ziele wieder zunichtegemacht und es bestehe die Gefahr, dass die Touristenstadt Lüneburg geschwächt werde. Weiterhin sei die Regelung ungerecht. Der Einzelhandel und das Gaststättengewerbe profitieren von den Touristen, aber nur die Beherbergungsbetriebe werden zu der Steuer herangezogen.
Beigeordneter BLANCK äußert seine Freude über die heutige hohe Akzeptanz zur Einführung der Beherbergungssteuer, die er bereits vor drei Jahren beantragt habe. Er entgegnet der Aussage von Ratsfrau Schellmann, dass er keine verfassungsrechtlichen Bedenken sehe, da die Hoteliers die Steuer an die Übernachtungsgäste weitergeben können und so nicht in den Lenkungsmechanismus der Bundesregeierung mit der Herabsetzung der Mehrwertsteuer eingegriffen werde. Aufgrund der Verpflichtung durch den Abschluss des Entschuldungsvertrages habe die Hansestadt Lüneburg keine Wahl zur Einführung der Beherbergungssteuer.
Ratsherr NEUBAUER stellt klar, dass die Steuer auf die Touristen umgelegt werden könne und somit durch die Einführung der Beherbergungssteuer kein Hotelier zur Zahlung gezwungen werde. Es werde keine Branche benachteiligt, sondern der Tourist zahle für die durch die Hansestadt Lüneburg vorgehaltene touristische Infrastruktur. Von der Gruppe FDP/Rentner und der Fraktion Piraten Niedersachsen, die die Einführung der Beherbergungssteuer ablehnen, habe er sich einen Deckungsvorschlag erhofft, wie die im Entschuldungsvertrag zugesagten Beträge aufgefangen werden können.
Stadtkämmerin LUKOSCHEK erklärt, dass die Befristung einer Satzung möglich sei. Für den zweiten Teil des Änderungsantrages, der nicht in die Satzung aufzunehmen sei, schlage sie als Beschlussvorschlag folgende Formulierung vor: „Für den Fall, dass das Land Niedersachsen eine Gesetzesänderung des NKAG beschließt, bei der folglich die Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe möglich ist, wird die Verwaltung rechtzeitig die Umsetzung prüfen und dem Rat der Hansestadt Lüneburg Vorschläge vorlegen.“ Beschluss:
Dem Änderungsantrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen, Befristung des Vertrages auf 5 Jahre bis zum 31.12.2018, wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Piraten Niedersachsen und einer Gegenstimme aus der Gruppe FDP/RENTNER sowie einer Enthaltung aus der Gruppe FDP/RENTNER zugestimmt. Für den Fall, dass das Land Niedersachsen eine Gesetzesänderung des NKAG beschließt, bei der folglich die Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe möglich ist, wird die Verwaltung rechtzeitig die Umsetzung prüfen und dem Rat der Hansestadt Lüneburg Vorschläge vorlegen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Piraten Niedersachsen und einer Gegenstimme aus der Gruppe FDP/RENTNER sowie einer Enthaltung aus der Gruppe FDP/RENTNER die beiliegende Satzung zur Einführung der Beherbergungssteuer im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg zum 01.10.2013.
(21) Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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