Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk I Nord Frau / Herrn ____________________ als Schiedsperson.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk II Süd Frau / Herrn ____________________ als Schiedsperson.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk I Nord und Bezirk II Süd Frau / Herrn ____________________ als stellvertretende Schiedsperson.
31.08.2020 - Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Ergebnis:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Der Ortsrat wurde angehört. Eine weitere Beratung sowie die Beschlussfassung erfolgt durch den Rat der Hansestadt Lüneburg.
15.09.2020 - Ortsrat der Ortschaft Oedeme
Ö 7 - (offen)
Beschluss:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Eine weitere Beratung sowie eine Beschlussfassung erfolgt durch den Rat der Hansestadt Lüneburg.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:4
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:2
29.09.2020 - Verwaltungsausschuss
N 27 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
01.10.2020 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 21 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk I Nord Frau Michaela Rohder als Schiedsperson.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk II Süd Herrn Michael Sinn als Schiedsperson.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk I Nord und Bezirk II Süd Herrn Dr. Claus Jahnke als stellvertretende Schiedsperson.