Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt: - Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und
Weise beschlossen. - Der Bebauungsplan Nr. 153 II „Hanseviertel-Ost/Gewerbe“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
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