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Auszug - 73. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Hanseviertel-Ost" Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.03.2018    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7695/18 73. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Hanseviertel-Ost"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Neumann
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Tagesordnungspunkte 6 bis 9 werden gemeinsam vorgestellt und beraten.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Neumann, Bereich 61 Stadtplanung, stellt anhand der beigefügten Präsentation die Bauleitplanung für die 73. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Bebauungspläne 153 I bis III „Hanseviertel-Ost“ vor. Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 153 I HanseviertelOst/Wohnen erläutert er die geänderte Höhenfestsetzung für das Mischgebiet am Kreisverkehr anhand einer perspektivischen 3-D-Darstellung. Zudem geht er auf die zusätzlich festgesetzten Standorte für Trafostationen sowie die zur Nutzung regenerativer Energien (Mieterstrom, Ladeeinrichtungen für Stellplätze) aufgenommenen Festsetzungen ein. Er weist darauf hin, dass die Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien auch in den Bebauungsplänen 153 II und III getroffen worden seien. Insgesamt würden 650 bis 700 Wohneinheiten ermöglicht. Davon sollen 210 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau entstehen. Der Erschließungsträger wird im städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung verpflichtet.

 

Beigeordneter Blanck erklärt, dass Einigkeit hinsichtlich der Gebietsentwicklung bestünde. Da für den Abwägungs- und Satzungsbeschluss aber noch Fragen offen geblieben seien, schlägt er vor, nur über den Flächennutzungsplan abzustimmen und die Beschlussfassung über die Bebauungspläne zurückzustellen. Er trägt die Fragen vor und übergibt die als Anlage beigefügten Anmerkungen seiner Fraktion (Verfasser Herr Alfons Bauer-Ohlberg, Beratung Bau- und Stadtentwicklung vom 12.03.2018).

 

Oberbürgermeister Mädge sagt zu, die Fragen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zu beantworten.

 

Beigeordneter Blanck stellt folgende weitere Fragen:

 

Der Landschaftsplan befindet sich noch in der Neuaufstellung, zahlreiche Unterlagen liegen aber bereits vor. Warum ist der Zwischenstand und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse nicht berücksichtigt worden?

 

Der Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros wurde u. a. mit einer möglichen Schule im Gebiet begründet. Nach Auskünften im Schulausschuss soll keine Schule im Hanseviertel entstehen. Die Begründung sollte angepasst werden.

 

In der Begründung wird Bezug genommen auf den Knotenpunkt Schifferwall/Lünertorstraße/Bleckeder Landstraße. Danach ist die Kapazitätsgrenze des Knotens erreicht aber noch ausreichend für das Bebauungsplangebiet. Dies ist nicht nachvollziehbar, ohne dass die Ausschussmitglieder Einsicht in die Verkehrstechnische Untersuchung, auf die verwiesen wird, nehmen können. Die Unterlagen sollten den Ausschussmitglieder zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Bleckeder Landstraße soll zur Verbesserung der Verkehrssituation für Fußnger und Radfahrer verbreitert werden. Es sind bislang keine Konflikte bekannt, die Verkehrsfläche erscheint breit genug.

 

Es wird erklärt, dass keine ergänzenden Maßnahmen erforderlich sind, sollten die Fledermäuse die vor Baubeginn zu schaffenden Ersatzquartiere nicht annehmen. Offenbar wird davon ausgegangen, dass die Tiere andere Quartiere nutzen. Hier sollte nachgebessert werden.

 

Die Ausgleichsfläche in Ochtmissen wird im Hinblick auf die in der Nähe bekannte Wildschweinpopulation kritisch gesehen. Über andere Flächen ist nachzudenken.

 

Die Dachbegrünung bei einem Substrataufbau von lediglich 8 cm könnte im Sommer nicht ausreichend sein. Außerdem sei festgestellt worden, dass sich erst ab einem Substrataufbau von 10 cm heimische insektenfreundliche Pflanzen entwickeln könnten. Saatmischungen sollten vorgeschrieben werden.

 

Auch wenn man sich entschieden habe, für angefangene Bauleitplanverfahren kein Teilklimagutachten zu fordern, sollten Aussagen zum Klima getroffen werden

 

 

Beigeordnete Schellmann bittet, folgende Fragen zu klären:

 

nnen die Wege für Fußnger und Radfahrer als solche dargestellt werden. Gibt es schnelle Verbindungen zum ÖPNV.

 

In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 153 I wird für das Mischgebiet das Abschalten beleuchteter Werbeanlagen erst ab 24.00 Uhr vorgesehen. Hier sollte man aufgrund der Nähe zum Wohngebiet ein Abschalten bereits ab 22.00 Uhr vorsehen.

 

Die Begrifflichkeit der „Verschlechterung der Qualitätsstufe“ in Bezug auf den Knoten Bleckeder Landstraße/Schifferwall möge erläutert werden.

 

nnen in Bereichen mit offener Bauweise Innenhöfe dargestellt werden?

 

 

Ratsfrau John bittet um Auskunft zu den Trafostationen.

 

 

Ratsherr von Nordheim stellt folgende Fragen:

 

Kann eine Trasse für Fußnger und Radfahrer aus dem östlichen Grünzug zur Bleckeder Landstraße dargestellt werden?

 

Welche Auswirkung hat die Planung des Gewerbegebietes für die Bewohner neben dem Blockheizkraftwerk (Adank-Häuser)?

 

 

Ratsherr Minks fragt nach:

 

Wo soll der geförderte Wohnungsbau entstehen?

 

Wann ist mit einem Kaufvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu rechnen?

 

 

Beigeordneter Salewski bittet um Auskunft, wann aus heutiger Sicht mit einem ersten Wohnungsbezug gerechnet werden könnte.

 

 

Die Verwaltung wird alle Fragen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung beantworten. Die bereits während der Sitzung eingebrachten Hinweise zum Verfahren, zu regenerativen Energien, Ausgleichsflächen und Klima sowie zu Verkehrsflächen für Fahrradfahrer, zur Werbebeleuchtung, zu Standorten für geförderten Wohnungsbau und den zu schließenden Kaufvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden in die Ausführungen noch einmal einfließen.

 

 

Frau Hobro, Leiterin der Stabsstelle 06, erläutert zum Abwägungskriterium Kampfmittel, dass hinsichtlich des Untersuchungsumfangs und der Anerkennung dafür entstehender Kosten noch Abstimmungsgespräche geführt würden. Die Ergebnisse würden in den Verträgen und bei der Abwägung des Einwandes zur Kampfmittelthematik berücksichtigt.

 

Auf die Frage von Oberbürgermeister Mädge, ob die Gruppe CDU/FDP/Bündnis 90/DIE GRÜNEN noch die Absicht habe, die dringend notwendige Wohnbebauung im Hanseviertel schnellstens umzusetzen, gibt Ratsherr Mencke, als Vorsitzender der CDU-Fraktion, die Zusage, dass seine Fraktion dem Satzungsbeschluss nach Erläuterung der Fragen in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 23.04.2018 zustimmen werde.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die im Rahmen der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Hanseviertel-Ost“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

  1. Der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Hanseviertel-Ost“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:9

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6 - 9_Hanseviertel-Ost (3659 KB)      
Anlage 2 2 Hanseviertel Fragenkatalog Die Grünen (2173 KB)