Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform nimmt die in der Anlage beigefügte Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis.
Die überarbeitete Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.09.2018 in Kraft, gleichzeitig tritt die Fassung „Richtlinie für die Aufnahme von Krediten“ vom 01.01.2006 außer Kraft.
|