Beschlussvorschlag: …………………………… wird gemäß § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter/in vom 01.11.2018 bis 31.10.2024 zum Stadtbrandmeister/in ernannt. …………………………... wird gemäß § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter/in vom 01.11.2018 bis 31.10.2024 zum/zur stellvertretenden Stadtbrandmeister/in ernannt.
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