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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Datum: Mi, 10.08.2016    
Zeit: 16:03 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 18.05.2016      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Arena Lüneburger Land - Abschluss von Verträgen  
Enthält Anlagen
VO/6759/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.

 

  1. Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage von Verträgen mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei ca. 9,4 Mio. € netto. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist „Lüner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg“.

 

  1. Für das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch die Hansestadt Lüneburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 833.000 € brutto und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 € brutto bereitgestellt.

 

  1. Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für die Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.

 

  1. Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn

 

a)      das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist,

b)      das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat,

c)      die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat,

d)      der Kreistag des Landkreises Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat.

 

Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Verwaltungsausschuss mit. Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.

 

Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Rat.

   
    10.08.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 5 - (offen)
   

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass der Wirtschaftsausschuss des Landkreises am gestrigen Tag einen positiven Beschluss zu diesem Thema gefasst hat und nunmehr die Zielgerade für den Neubau der „Arena Lüneburg“ erreicht werde. In der nächsten Woche werden der Rat der Hansestadt Lüneburg sowie der Kreistag des Landkreises Lüneburg über die Errichtung der Arena beschließen. Die noch einmal überarbeitete Vorlage resultiere aus der Entscheidung eine einheitliche Beschlusslage herbeizuführen. Zum Herbst nächsten Jahres sei der Spielbeginn der SVG Lüneburg-Volleyballer in der neuen Halle angedacht. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer nehme zurzeit eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor. Anschließend werde sich das Rechnungsprüfungsamt die Unterlagen ansehen. Parallel wird der gestellte Bauantrag geprüft. Bis Mitte September sollen die Vorbereitungen so weit fortgeschritten sein, dass der Baubeginn im Herbst erreicht werden könne.

 

Ratsherr Srugis merkt an, dass es die Diskussion über den Bau einer „Stadthalle“ bereits seit über zwanzig Jahren gäbe. Damals hätte dies nicht realisiert werden können, doch nun sei erneut die Chance dazu. Eine wettkampfgerechte Mehrzweckhalle im PPP-Modell lt er für sinnvoll. Die Arena könne für Schulsport, Breitensport, kommunale Veranstaltungen und vom Volleyball-Bundesligisten genutzt werden. Auch die vorgestellten Planungen scheinen ihm gut durchdacht. Insbesondere, dass der Landkreis sich finanziell stärker beteiligt, hält er aufgrund der Nutzung für den Schulsport für gerechtfertigt. Zusätzlich erwähnt er, dass die Arena eine gute Werbung für Lüneburg sei. Die bekannten Vorbehalte gegen PPP-Projekte sieht er im Zusammenhang mit dem Bau der Halle nicht als gegeben an, da diese eher im Bereich des Straßenbaus und ähnlicher Themengebiete zu sehen seien. Weiterhin habe er sich den Vertragsentwurf angesehen und hält diesen für klar formuliert und übersichtlich. Dieser werde ohnehin noch einmal vom Land geprüft. Die Option zum Kauf der Halle am Ende der Laufzeit hält er ebenfalls r eine gute Idee.

 

Ratsfrau Schmidt fragt, wie der zeitliche Ablauf in Bezug auf die Ausschreibung zum Betrieb der Arena geplant sei.

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass der Baubeginn im Herbst 2016 sein soll und die Bauzeit ein Jahr betrage. Außerdem regele der Vertrag, dass der Eigentümer der Arena auch den Betrieb dieser sicherzustellen hat.

 

Ratsfrau Schmidt fragt, ob die Hansestadt Lüneburg im Rahmen des InsolvenzverfahrensPickenpack“ auch einen möglichen Erwerb des Grundstückes in Betracht gezogen habe.

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass ein Kauf des Grundstückes nicht in Frage kam. Dies wäre lediglich eine Option gewesen, wenn es einen Investor gegeben hätte, der eine Garantie dafür übernommen hätte, den Betrieb der Fa. Pickenpack aufrecht zu erhalten. Da der Insolvenzverwalter dies verneinte, kam ein Erwerb nicht in Frage. Der Insolvenzverwalter sei in der Pflicht zum Höchstpreis zu veräern und hatte daher ein Interesse daran, die Gesamtflächen „Schlachthof“ zu veräern.

 

Frau Hobro erläutert, dass die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes hier nicht in Frage kam. Das Baugesetzbuch sähe bestimmte Kriterien für die Ausübung dieses Rechtes vor, die nicht erfüllt seien. Für einen Teil des Grundstückes sei dies ohnehin nicht möglich. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes sei nur für ein gesamtes Grundstück möglich und auch nur, wenn ein Käufer vorhanden ist. Die zwischen dem Verkäufer und Käufer ausgehandelten Bedingungen des Kaufes würden dann auch für die Kommune gelten.

 

Ratsfrau Schmidt fragt, für welche kommunalen Veranstaltungen die Arena genutzt werden soll und ob eine Konkurrenz in Bezug auf das Audimax bestehe.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass es keine tatsächliche Konkurrenzsituation unter den  verschiedenen Veranstaltungsorten in Lüneburgbe. Das Vamos beispielsweise habe einen bestehenden Vertrag bis September 2017 und weise Platz für ca. 600 Personen auf. Das Audimax mit ca. 800 Sitzplätzen sei vorrangig für höherwertige Veranstaltungen, wie beispielsweise Orchesterkonzerte, vorgesehen und das Theater sei laut Geschäftsbericht ohnehin zu 98% ausgelastet. Im Audimax seien zehn bis zwanzig Veranstaltungen dieser Art im Jahr geplant. Es werde jedoch auch ein Veranstaltungsort zwischen Hamburg und Hannover mit einer Zuschauerkapazität von 33,5 T Personen betigt. Die durchreisenden Künstler hätten dann die Möglichkeit, einen Halt in Lüneburg einzuplanen. Dies sei jedoch nur für die Zeiten angedacht, in denen die Arena nicht für die Volleyballspiele benötigt werde. Er erwähnt, dass im Raum Lüneburg bereits Veranstaltungen existieren, die aufgrund der Zuschauerzahlen einen solch großen Veranstaltungsort bräuchten. Auch dem Behindertensport oder dem Landesturnfest rde damit ein möglicher Raum geboten. Zusätzlich erwähnt er, dass die Arena, als Dreifelderhalle geplant, einen austauschbaren Boden bekommen soll, um die verschiedenen Nutzungen zu ermöglichen.

 

Ratsfrau Schmidt fragt nach einem konkreten Beispiel für eine kommunale Nutzung.

 

Frau Hobro antwortet, dass beispielsweise die Abiturentlassungen des Gymnasiums Oedeme oder der Wilhelm-Raabe-Schule dort stattfinden könnten, da für diese in den Schulen keine Kapazitäten bestünden.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass auch einige Sportveranstaltungen dazu zählen und anders als bei einer kommerziellen Nutzung, keine oder nur geringe Nutzungsentgelte erhoben würden.

 

Ratsfrau Schmidt fragt, ob die von der Hansestadt Lüneburghrlich geplanten Zahlungen in Höhe von 275 T€ brutto als rein freiwillige Leistung zu sehen seien.

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass Lüneburg laut Raumordnungsprogramm ein Oberzentrum ist. Zu den Strukturen eines solchen Oberzentrums hlen auch Sportanlagen und eine entsprechende Sporthalle. Zumindest der in der Arena geplante Schulsport sei eine Pflichtleistung der Kommune.

 

Ratsherr Manzke fragt, ob diese Ansicht bereits mit der Kommunalaufsicht abgestimmt sei.

 

Erste Stadträtin Lukoschek antwortet, dass der Investitionszuschuss und auch die laufenden Zahlungen, welche den Ergebnishaushalt betreffen, Bestandteil des Nachtragshaushaltes seien. Die Nachtragshaushaltssatzung läge momentan zur Genehmigung der Kommunalaufsicht vor.

Es handele sich außerdem um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, welches einer besonderen Genehmigung der Kommunalaufsicht bedürfe. Dieser Genehmigungsantrag sei noch gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg einzureichen, jedoch mit der Kommunalaufsicht schon in groben Zügen vorbesprochen worden.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass die Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Lüneburg bereits genehmigt und damit eine positive Tendenz erkennbar ist.

 

Ratsfrau Schmidt fragt, ob es sich beim Theater Lüneburg um eine rein freiwillige Leistung handele.

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass auch das Theater als klassische Aufgabe eines Oberzentrums angesehen werden kann.

 

Beigeordneter Pauly merkt an, dass dies ein klassisches Thema für einen Finanzausschuss sei. Die Argumentation des Oberbürgermeisters Mädge hält er für plausibel, jedoch sieht er in Bezug auf die Freiwilligkeit der angesprochenen Leistungen Interpretationsspielraum. Er erläutert, dass er prinzipiell für die Arena, als Ort für ein öffentliches Zusammenkommen und den Leistungssport sei. Das Modell des PPP hält er für nicht geeignet, da dieses in anderen Bereichen bereits häufig gescheitert sei und die Kommune, die auf die Nutzung der Halle angewiesen sein wird, gezwungen werden könnte zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die Arena im mehrheitlich kommunalen Eigentum zu betreiben, hält er für sinnvoller, da die Verträge nicht alle Risiken und Eventualitäten abdecken könnten. Eine Kalkulation, wie sich die Wirtschaft in zwanzig Jahren entwickelt, sei nicht möglich und insbesondere der Landkreis Lüneburg würde ein großes Risiko tragen. Insgesamt erläutert er, dass aus seiner Sicht die Gefahren bei dem PPP-Modell überwiegen und stellt die Frage, warum die Arena nicht im mehrheitlich kommunalen Eigentum betrieben wird.

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass bereits im Rahmen der Unterkunftsschaffung für die Asylbewerber im Frühjahr ein PPP-Verfahren stattgefunden habe und die angeführten Bedenken in diesem Zusammenhang nicht geäert wurden, obwohl das Risiko gleich gewesen wäre. Er erklärt, dass es auch keine Option sei einer städtischen GmbH die Aufgabe zu übertragen. Die bestehenden Gesellschaften, wie die Lüneburger Wohnungsbau GmbH hätten andere Zwecke, als den Bau einer Arena. Zusätzlich gilt es den Schrankentrias des NKomVG zu berücksichtigen. Dieser besagt unter anderem, dass die Aufgabe nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Aus diesen Gründen kam es zur Entscheidung für das PPP-Modell. Das Betriebsergebnis der „Hallengesellschaft“ werde zudem offengelegt und der Landkreis Lüneburg, die Hansestadt Lüneburg und die Firma Sallier je zu einem Drittel an einem positiven Betriebsergebnis beteiligt. Die Arena in Vechta ist ebenfalls als PPP-Modell entstanden und die angesprochenen Probleme wären dort nicht aufgetreten. Zur Überwachung der Bauqualität werde die Firma Sallier ein Büro einsetzen. Insgesamt werde das Risiko durch entsprechende Verträge minimiert.

 

Beigeordneter Webersinn sagt, dass die CDU den Bau der Arena, insbesondere unter dem Aspekt der Sportförderung, unterstützen werde. Er sieht in der Arena auch eine potenzielle Chance für die Firma Campus Management dort künftig einzelne Veranstaltungen durchzuführen. Insgesamt hält er esr wichtig, dass der städtische Haushalt langfristig in der Lage ist dieses Projekt zu finanzieren, ohne dass andere Aufgaben dadurch nicht finanziert werden können.

 

Beigeordnete Schellmann merkt an, dass eine solche Halle bereits seit Jahren im Gespräch und die Realisierung noch nie so greifbar gewesen sei. Sie berichtet, dass sie die Verträge eingesehen und einige Anmerkungen dazu habe. Der vertragliche Nutzungszweck seien der Schul- und Breitensport sowie die kommerzielle Nutzung. Essse aus ihrer Sicht eine Regelung zum Nutzungszeitpunkt bzw. der Aufteilung unter den genannten Zwecken geben, um eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen. Außerdem fragt sie, ob das Training oder nur die Veranstaltungen der Volleyballmannschaft als kommerziell anzusehen sind. Weiterhin sei laut Vorlage eine Gesamtinvestition in Höhe von 9,40 Mio geplant, von der 4,30 Mio € durch die öffentliche Hand übernommen werden sollen. Der Kreditbedarf des Auftragsnehmers läge dann bei 5,1 Mio €, so dass das Kostenrisiko größtenteils beim Landkreis und der Hansestadt lägen. Zins und Tilgung würden allein durch die Hansestadt und den Landkreis getragen werden und die Mieteinnahmen stünden der Firma Sallier als Reinverdienst zur Verfügung.

 

Oberbürgermeister Mädge sagt, dass wie bereits erläutert eine Aufteilung des Gewinns zu je einem Drittel auf Landkreis, Hansestadt und die Firma Sallier erfolgen soll.

 

Beigeordnete Schellmann stellt das angemessene unternehmerische Risiko der Firma Sallier in Frage und erkundigt sich nach der Absicherung für Hansestadt und Landkreis im Insolvenzfall. Außerdem fragt sie, ob der Kauf am Ende der Laufzeit zwingend sei.

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass einige der gestellten Fragen Angelegenheiten für den Verwaltungsausschuss seien. Die Festlegung des Kaufpreises zum jetzigen Zeitpunkt hält er für sinnvoll, da so nicht spekuliert werden könne. Der Kauf sei zudem optional. Die Kosten für den Betrieb seien höher, als die von Hansestadt und Landkreis gezahlte Summe. Die Spiele der Volleyballmannschaft seien als kommerzielle Nutzung anzusehen. Dies wurde bereits in der Kalkulation berücksichtigt und mit dem Verein abgestimmt. Für den Schulsport werde es eine Nutzungsvereinbarung geben. Die Arena ist als Dreifelderhalle geplant, so dass auch mehrere Gruppen zeitgleich die Halle nutzen könnten.

 

Beigeordnete Schellmann fragt, ob das Nutzungsentgelt im Falle einer Baukostenerhöhung gedeckelt sei.

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass das Nutzungsentgelt durch beispielsweise höhere Energiekosten steigen könnte. here Baukosten würden nicht zwangsläufig bzw. nur bedingt zu einer Erhöhung des Entgeltes führen.

 

Ratsherr Manzke sagt, dass er sich das Vertragswerk intensiv angeschaut habe. Zusammenfassend erläutert er, dass das Risiko für die Hansestadt im PPP-Verfahren aus seiner Sicht ausreichend abgesichert sei und er die Variante, das Betriebsrisiko durch die Firma Sallier abzusichern für gut hält. Auch die Kaufoption zu einem festen Preis ohne Spekulationlt er für sinnvoll, da die Grundstückspreise eher weiter steigen, als sinken werden. Zudem habe sich die Firma Sallier bisher als solventer und kompetenter Partner gezeigt.

 

Beigeordneter Pauly merkt an, dass die Möglichkeit des Eigentums durch eine städtische Gesellschaft bei der Kulturbäckerei auch gegeben war. Zudem stelle sich ihm bei Betrachtung der genannten Finanzierungsmittel durch den Landkreis, die Hansestadt und die Schulbaukasse die Frage, ob diese nicht als Eigenkapital für eine Gesellschaft genutzt werden könnten. Steuerrechtlich sei diese Variante vorteilhafter.

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass die genannten Finanzierungsmittel nicht ausreichen würden und die Banken im Falle der Finanzierung durch eine solche Gesellschaft auch eine entsprechende Bürgschaft fordern.

 

Ratsherr Adam schließt sich den Ausführungen der Beigeordneten Pauly und Schellmann an. Der konkrete Bedarf für eine mögliche Nutzung sei nicht beziffert. Aus seiner Sicht wäre eine genaue Nutzungsanalyse mit konkreten Nutzergruppen notwendig, um eine ausreichende Entscheidungsgrundlage zu haben.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass bereits vor einer Woche angeboten wurde, die Verträge einzusehen und dort auch die Nutzung geklärt werde.

 

Ratsherr Adam lt die Argumentation, dass es sich um eine Pflichtaufgabe handele, weil  Lüneburg ein Oberzentrum sei, für nicht ausreichend. Er bemängelt die fehlende Kommunikation in Bezug auf künftige Sanierungskonzepte, Betreiberplanungen und fragt nach einem Betriebskostenplan. Außerdem sei unklar, ob die Nutzung durch mehrere Gruppen zeitgleich realistisch ist. Die Darstellung der Folgen im Falle einer Insolvenz des Betreibers sei ebenfalls nicht vorhanden. Zudem wäre auch im Bereich anderer Pflichtaufgaben Bedarf zu erkennen. Er kritisiert die Behandlung der Thematik kurz vor Ablauf der Wahlperiode mit aus seiner Sicht zu dürftigen Beschlussvorlagen und sieht sich nicht in der Lage zu entscheiden.  

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass die Ratsmitglieder dafür gewählt seien Entscheidungen zu treffen und merkt an, dass die Diskussion um den Bau einer Arena bereits seit einem Jahr bestehe. Die Vorlagen seien seit drei Wochen im Internet einsehbar gewesen und eine Verschiebung der Entscheidung wäre schon aufgrund des Zeitdrucks der Volleyballmannschaft nicht im Sinne der Region, die den Spitzensport vor Ort möchte. Das Angebot etwaige Fragen zu beantworten, habe vor der heutigen Sitzung bestanden. Die Beantwortung der gestellten Fragen zur Nutzung sei erst während des Betriebs der Arena möglich. Zur Frage nach dem Sanierungskonzept erläutert er, dass die Halle in zwanzig Jahren betriebsbereit übernommen werden könne und die Möglichkeit bestehe, diese dann selbst zu betreiben oder die Verträge entsprechend zu verlängern. Zudem ist eine nochmalige Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorgesehen und auch der Kreissportbund stehe hinter dem Bau der Arena. Die zu erkennenden Bedarfe im Bereich anderer Pflichtaufgaben könnten ohnehin nicht von den Mitteln gedeckt werden, da diese nur für diesen Zweck zur Verfügung stünden.

 

Ratsherr Srugis sagt, dass Prognosen zur Nutzung sehr schwierig sind. Das Nutzerverhalten in fünf oder zehn Jahren sei unbekannt, selbst wenn man die Bevölkerung heute dazu befragen würde. Er äert ebenfalls, dass die Ratsmitglieder dazu gewählt seien Entscheidungen zu treffen und die Diskussion bereits vor über einem Jahr begonnen habe. Die grundsätzlichen Bedenken bezüglich des PPP-Modells könne er zwar nachvollziehen, jedoch habe die Hansestadt Lüneburg bei vergangenen Projekten gezeigt, dass dies funktioniert. Die Risiken werden bestmöglich in den Verträgen abgesichert. Der Nutzen für den Bürger stehe hier im Fokus und die Arena re eine gute Chance für Lüneburg.

 

Beigeordneter Blanck weist auf die Gesamtkostensituation für die Hansestadt hin. Er erläutert, dass für die Hansestadt jährliche Zahlungen in he von 275 T€ über zwanzig Jahre hinweg entstehen und dies eine Summe von 5,5 Mio € ergibt. Zu dieser Summe käme noch der Zuschuss in Höhe von 700 T€, so dass eine Gesamtsumme von 6,2 Mio € gezahlt werden würde. Die Ratsmitglieder rden bei einer solchen Investition die Bereitstellung sämtlicher Informationen erwarten. Eine Aufschlüsselung, welcher Anteil dieser Summe zur Erfüllung der Pflichtaufgabe sei, re notwendig. Ebenso sei der Nutzen der Hansestadt zu bemessen und nur dann eine Entscheidung möglich. Er fragt, warum der Zeitpunkt des optionalen Kaufs der Halle in zwanzig Jahren sei und ob diese dann unbrauchbar oder abgeschrieben sein wird. Die Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien sei zu beachten.

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass der Sportausschuss bereits über die Nachhaltigkeit der Halle diskutiert hat und Fachleute bestätigt haben, dass die Arena auch nach zwanzig Jahren weiter nutzbar sein wird. Durch die Aufteilung in drei Felder sei die Halle auch parallel nutzbar. Erfahrungen in Vechta hätten dies bestätigt. Der Landkreis brauche dringend eine Halle mit drei oder mehr Feldern. Außerdem weist er darauf hin, dass die Betriebskosten bei der Berechnung von der Investitionssumme zu trennen sind. Eine Vermengung von Zins und Tilgung mit den Betriebskosten sei eine falsche Betrachtungsweise. Zudem wäre die vorgestellte Variante auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht die bestmögliche Lösung, da der private Unternehmer die Möglichkeit habe, Vorsteuer geltend zu machen.

 

Ratsherr Adam sagt, dass der Wählerwille aus seiner Sicht an erster Stelle stehe und grundsätzlich der Bedarf zu sehen ist. Auch wenn seine Präferenzen anders seien, wäre eine positive Entscheidung möglich, wenn die Finanzierung gesichert ist. Er erfragt, warum im Sportausschuss nicht über die von ihm angesprochene Bedarfsermittlung beraten wurde und hinterfragt den gebrauchsfähigen Zustand der Halle in zwanzig Jahren.

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass es einen begrenzten Betriebskostenzuschuss geben soll und das Risiko der Betreibersuche die Firma Sallier trägt. Ein Wirtschaftsprüfer beschäftigt sich mit der Thematik der künftigen Nutzung und schaut sich dabei vergleichbare Objekte an. Zudem handele es sich hier um einen Industriebau und ein überschaubares Bauwerk, bei dem eine Überprüfung des Zustands gut möglich sei. Eine Prognose, wie sich beispielsweise die Nutzung durch die Volleyballer in den nächsten Jahren entwickle, ist nicht möglich.

 

Ratsherr Manzke bittet die Verwaltung den von Herrn Adam angesprochenen Teil nachzuarbeiten.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt neburg mehrheitlich mit 5-Ja-Stimmen bei 4-Enthaltungen:

 

  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.

 

  1. Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage von Verträgen mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei ca. 9,4 Mio. € netto. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist „ner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg“.

 

  1. r das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch die Hansestadt Lüneburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 833.000 € brutto und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 € brutto bereitgestellt.

 

  1. Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für die Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.

 

  1. Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn

 

a)      das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist,

b)      das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat,

c)      die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat,

d)      der Kreistag des Landkreises Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat.

 

Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Verwaltungsausschuss mit. Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.

 

Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Rat.

 

   
    18.08.2016 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Antrag von Beigeordneten Pauly wird mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen der Gruppe FDP/Piraten, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke und 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 26 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich, bei 23 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen der Gruppe FDP/Piraten, 2 Gegenstimmen der Fraktion die Linke und 7 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.

 

  1. Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage von Verträgen mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei ca. 9,4 Mio. € netto. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist „ner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg“.

 

  1. r das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch die Hansestadt Lüneburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 833.000 € brutto und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 € brutto bereitgestellt.

 

  1. Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für die Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.

 

  1. Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn

 

a)      das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist,

b)      das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat,

c)      die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat,

d)      der Kreistag des Landkreises Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat.

 

Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Verwaltungsausschuss mit. Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.

 

Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Rat.

 

(2)

Ö 6  
Enthält Anlagen
Winterdienst für den sicheren Radverkehr  
Enthält Anlagen
VO/6758/16  
Ö 7  
Enthält Anlagen
gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH - Jahresabschluss 2015 Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/6763/16  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Jahresabschluss 2015 Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/6766/16  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH - Jahresabschluss 2015 Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/6767/16  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Regenerative Energie Lüneburg GmbH - Jahresabschluss 2015 Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/6764/16  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 12  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)