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Auszug - gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH - Jahresabschluss 2015 Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.08.2016    
Zeit: 16:03 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6763/16 gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH - Jahresabschluss 2015
Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Duda, Melissa
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Kubisch, Katrin
 
Beschluss


Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Webersinn erkundigt sich nach der Entwicklung ab 2017 und spricht eine mögliche Insolvenz an.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass die Sprachförderung mit 30 Mio € vom Land bezuschusst werde. Diese Summe verteile sich zu 70% nach Einwohnerzahl und zu 30% nach der Fläche. Die Zuschusshöhe von Hansestadt und Landkreis Lüneburg werde überprüft, wenn der Bedarf dargelegt werde. In diesem Jahr seien ausreichende Rücklagen vorhanden, in 2017 müssten eventuell zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

 

Herr Wiese weist darauf hin, dass die Informationen in der Presse ausschließlich aus dem Lagebericht stammen. Die finanzielle Lage begründet er durch die gestiegenen Personalkosten und erwähnt die verlorenen Prozesse vor dem Arbeitsgericht.

 

Beigeordneter Pauly sagt, dass die vorhandenen Rücklagen abgeschmolzen werden sollten, bevor die Zuschüsse erhöht werden. Außerdem erfragt er die Entwicklung der Gerichtsverfahren.

 

Herr Wiese antwortet, dass die Klage zunächst auf Festeinstellung abzielt und anschließend das Gehalt eingeklagt werde. Die Entwicklung sei nicht abzuschätzen.

 

Ratsherr Srugis merkt an, dass die Kosten- und Einnahmesituation untersucht werden sollte. Die Entgelte der Teilnehmer solle man kontinuierlich, dafür aber geringgig erhöhen. Das Angebot der kostenlosen Internetnutzung werde auch von den Berufsbildenden Schulen angeboten, so dass ein Angebot der VHS nicht notwendig sei. Eine bessere Koordination der Angebote in der Region könnte zu Einsparungen führen.

 

Herr Wiese antwortet, dass eine Erhöhung der Entgelte bereits stattfindet und jeder Kurs im Schnitt alle zwei Jahre teurer wird.

 

Ratsherr Manzke sagt, dass im Lagebericht lediglich die Problematiken angesprochen und seitens der Geschäftsführung keine Lösungen aufgezeigt werden. Dies sei jedoch die Aufgabe der Geschäftsführung einer GmbH.

 

Herr Wiese antwortet, dass die angesprochene Finanzlage nicht nur im Lagebericht, sondern auch im Bericht des Wirtschaftsprüfers erwähnt wurde und dieser ihn aufgefordert habe, den Lagebericht entsprechend zu formulieren.

 

Ratsherr Manzke antwortet, dass in den Lagebericht Lösungsansätze gehört hätten, die mit dem Wirtschaftsprüfer zu erarbeiten gewesen wären.

 

Beigeordnete Schellmann sagt, dass zumindest angedeutete Lösungen im Lagebericht gut gewesen wären.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Strukturen zurzeit untersucht werden und die Kostendeckung das Ziel ist. Ein Zuschuss sei unumgänglich und werde auch weiterhin im Verhältnis der Fläche von Hansestadt und Landkreis Lüneburg gezahlt werden.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festzustellen, den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von -170.871,61 € auf das Geschäftsjahr 2016 vorzutragen und unter Berücksichtigung der Entnahmen aus Gewinnrücklagen in Höhe von 189.626,86 € einen Betrag von 18.755,25 € in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat sind für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.