Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 31.03.2011    
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Einwohnerfragen      
Ö 2     Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 03.03.2011 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 4.1     Laufende Baumfällaktion im Kurpark (Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.02.2011, eingegangen am 16.02.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4014/11  
Ö 4.2     Einführung eines Bildungs- und Teilhabepaketes (Anfrage der Fraktion Bündnis90/ Grüne vom 23.02.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4023/11  
Ö 4.3     Spielhallen und Spielsucht in Lüneburg (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 24.02.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4027/11  
Ö 5     Neue Anträge      
Ö 5.1     Resolution: Atomkraftwerk (AKW) Krümmel nicht wieder ans Netz nehmen, keine Laufzeitverlängerung für das AKW Krümmel (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 15.03.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4043/11  
Ö 5.2     Resolution: Krümmel nie wieder ans Netz, Gorleben darf kein Endlager werden - Atomausstieg jetzt! (Antrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 15.03.2011, eingegangen am 16.03.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4046/11  
Ö 5.3     Antrag zur Einrichtung einer Querungshilfe an der Straße "An der Sülze" (Antrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 16.03.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4048/11  
Ö 5.4     Gestaltung der Ratssitzungstermine 2011 (Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.03.11, eingegangen am 17.03.11)  
Enthält Anlagen
VO/4052/11  
Ö 5.5     Resolution: AKW Krümmel abschalten, schnellstmöglicher Ausstieg aus der Kernenergie, ergebnisoffene bundesweite Endlagersuche (gemeinsame Resolution aller Ratsfraktionen vom 29.03.2011 eingegangen am 31.03.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4065/11  
Ö 6     Neue Anfragen      
Ö 6.1     Männliche Erzieher in Lüneburger Kitas (Anfrage der Gruppe SPD/ CDU vom 15.03.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4044/11  
Ö 7     Änderung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen (Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 16.03.2011 vor (siehe Anlage zur Beschlussvorlage).)  
Enthält Anlagen
VO/3648/10-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

§ 2 Abs. 3 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen erhält folgende Fassung:

 

Jegliche Form von ausbeuterischer Kinderarbeit sowie Arbeitsbedingungen, die denjenigen der Sklaverei ähneln oder der Gesundheit der Kinder schaden, sind in Übereinstimmung mit den Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. C138 und C182 verboten. Daher sind besondere Regelungen bei der Beschaffung von Produkten aus den nachfolgenden Produktgruppen anzuwenden:

·    Landwirtschaftliche Produkte, die außerhalb der EU erzeugt werden (z.B. Kaffee, Kakao, Orangensaft, Pflanzen, Schnittblumen, Tomatensaft)

·    Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk)

·    Lederprodukte

·    Natursteine

·    Spielwaren

·    Sportartikel (Bekleidung und Geräte)

·    Teppiche

·    Textilien

 

Der Bieter eines Produktes aus einer oben genannten Produktgruppe hat zu erklären, dass das Produkt aus einem Staat stammt, der beide Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. C138 und C182 unterzeichnet hat (Anlage). Sofern das Produkt aus einem Staat kommt, der nicht die oben genannten Übereinkommen unterzeichnet hat, ist vom Bieter ein unabhängiges Zertifikat vorzulegen, dass das Produkt ohne das Heranziehen von Kindern erzeugt worden ist.  Sofern er wissentlich oder vorwerfbar falsche Angaben gemacht hat, kann der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden bzw. kann die Hansestadt Lüneburg nach Vertragsabschluss ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen.

 

Sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass trotz Unterzeichnung eines Staates in seinem Hoheitsgebiet oder auf See Kinder zur Erzeugung eines Produktes herangezogen werden, kann vom Bieter eine gesonderte Erklärung verlangt werden.

 

   
    16.11.2010 - Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

§ 2 Abs. 3 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen erhält folgende Fassung:

 

Jegliche Form von ausbeuterischer Kinderarbeit sowie Arbeitsbedingungen, die denjenigen der Sklaverei ähneln oder der Gesundheit der Kinder schaden, sind in Übereinstimmung mit den Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. C138 und C182 verboten. Daher sind besondere Regelungen bei der Beschaffung von Produkten aus den nachfolgenden Produktgruppen anzuwenden:

·    Landwirtschaftliche Produkte, die außerhalb der EU erzeugt werden (z.B. Kaffee, Kakao, Orangensaft, Pflanzen, Schnittblumen, Tomatensaft)

·    Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk)

·    Lederprodukte

·    Natursteine

·    Spielwaren

·    Sportartikel (Bekleidung und Geräte)

·    Teppiche

·    Textilien

 

Der Bieter eines Produktes aus einer oben genannten Produktgruppe hat zu erklären, dass das Produkt aus einem Staat stammt, der beide Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. C138 und C182 unterzeichnet hat (Anlage). Sofern das Produkt aus einem Staat kommt, der nicht die oben genannten Übereinkommen unterzeichnet hat, ist vom Bieter ein unabhängiges Zertifikat vorzulegen, dass das Produkt ohne das Heranziehen von Kindern erzeugt worden ist.  Sofern er wissentlich oder vorwerfbar falsche Angaben gemacht hat, kann der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden bzw. kann die Hansestadt Lüneburg nach Vertragsabschluss ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen.

 

Sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass trotz Unterzeichnung eines Staates in seinem Hoheitsgebiet oder auf See Kinder zur Erzeugung eines Produktes herangezogen werden, kann vom Bieter eine gesonderte Erklärung verlangt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                            5

Nein-Stimmen:              -             

  Enthaltungen:              -             

   
    03.03.2011 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 14 - zurückgestellt
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg vertagt den Tagesordnungspunkt einvernehmlich auf seine nächste Sitzung.

 

Ö 8     Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
VO/4032/11  
Ö 9     Neues Kommunales Rechnungswesen - Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses  
Enthält Anlagen
VO/3971/10  
Ö 10     Annahme von Zuwendungen  
Enthält Anlagen
VO/4039/11  
Ö 11     Ausschussveränderungen      
Ö 12     Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 13     Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)