Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 101 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) beschließt der Rat über die Jahresrechnungen. Die Anlagen zur Jahresrechnung sind der Vorlage als Anlage (1) beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (2) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen/Prüfhinweisen (siehe Ziffer 5 des Schlussberichtes) entnehmen Sie bitte der als Anlage (3) beigefügten Synopse.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht die Auffassung vertreten, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen (siehe Ziff. 6 auf Seite 20 des Schlussberichtes).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: - Jahresabschluss 2009 der Hansestadt Lüneburg - Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes - Stellungnahme der Verwaltung (Synopse zwischen Prüfungshinweisen/Prüfungsbemerkungen und Stellungnahmen der Verwaltung)
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass der Jahresabschluss 2009 der Hansestadt Lüneburg wie folgt festgestellt ist:
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Hansestadt Lüneburg und den dazu gefertigten Stellungnahmen der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Abs. 1 NGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.
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