Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, dass die Stadt Lüneburg dem Ochtmisser
Sportverein von 1983 e. V. an einer noch zu vermessenden Teilfläche zur Größe
von etwa 7.500 qm des Flurstückes 57 der Flur 6 der Gemarkung Ochtmissen ein
auf die Dauer von 90 Jahren befristetes Erbbaurecht bestellt.
Bei
der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,00 Euro/qm,
welcher mit 5 % zu verzinsen ist, auszugehen. Auf die Einforderung des
Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und solange das Areal für
satzungsgemäße, gemeinnützige und von der Stadt Lüneburg anerkannte, nicht
gewinnorientierte Zwecke genutzt wird.
02.11.2005 - Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Ortsrat stimmt der Vorlage einstimmig zu
Beschluss:
Der Ortsrat stimmt der Vorlage
einstimmig zu.
24.11.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig, dass die Stadt Lüneburg dem
Ochtmisser Sportverein von 1983 e. V. an einer noch zu vermessenden Teilfläche
zur Größe von etwa 7.500 qm des Flurstückes 57 der Flur 6 der Gemarkung
Ochtmissen ein auf die Dauer von 90 Jahren befristetes Erbbaurecht bestellt.
Bei
der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,00 Euro/qm,
welcher mit 5 % zu verzinsen ist, auszugehen. Auf die Einforderung des
Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und solange das Areal für
satzungsgemäße, gemeinnützige und von der Stadt Lüneburg anerkannte, nicht
gewinnorientierte Zwecke genutzt wird.