Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte"
nebst Begründung wird zugestimmt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB wird beschlossen.
26.09.2005 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.