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Auszug - Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte"; Auslegungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.09.2005    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/1648/05 Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte";
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Top 4 + 5 werden gemeinsam beraten.

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung die Herren Adank und Schmidt-Fahnert – Büro Bauträger ADANK -, Herrn Schild – Büro Meyer ARC – sowie Herrn Popp und Frau Wilke – Lärmkontor -.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC – führt aus, das Ziel für die Nachnutzung dieser Industriebrache sei, eine nachhaltige Entwicklung für die Stadt Lüneburg zu erreichen und die Kaufkraft mehr an das Oberzentrum zu binden. Erreicht werden soll durch das geplante Fachmarktzentrum auch eine verbesserte Versorgungsstruktur und ein besserer Schutz des „Kaufhauses Innenstadt“. Hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Der überarbeitete B-Plan-Entwurf wird erläutert. Zu den Inhalten der Begründung des B-Plans wird zu den Themenkreisen Verkehr, Lärm sowie Freiflächen und Grünplanung ausführlich vorgetragen.

 

Ratsherrn Aschenbrenner interessiert, warum auf eine geschlossene Bauweise gewechselt wurde, wie man aus den geänderten Unterlagen entnehmen kann.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  erläutert hierzu die Gründe. Nach Versand der Unterlagen an die Ausschussmitglieder wurden erste Ergebnisse des Lärmgutachtens in die Planung übernommen. Eine Erkenntnis aus dem Gutachten war, dass durch eine geschlossene Bauweise ein verbesserter Lärmschutz erreicht wird. Die geschlossene Bauweise wird deshalb vom Lärmgutachter empfohlen.

 

Ratsfrau Lotze hält die vorgesehene Fassadenbegrünung für eine gute Sache. Sie interessiert, welche Dächer begrünt werden sollen und ob an die Installation von Photovoltaikanlagen seitens des Investors gedacht sei.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  erklärt, dass die Festlegung auf die zu begrünenden Dächer erst mit der anstehenden Ausführungsplanung erfolgen wird. Da diese Fläche 11.000 m² umfassen soll, ist davon auszugehen, dass ein Großteil des Baumarktdaches begrünt wird. Die Installation von Photovoltaikanlagen ist sicherlich wünschenswert, jedoch ist es schwierig, so etwas in einem B-Plan festzusetzen. Als Anregung kann es jedoch aufgenommen werden.

 

Ratsherr Kroll möchte wissen, wem die Eisenbahnbrücke über dem Bardowicker Wasserweg gehört und was mit dieser Brücke vorgesehen ist.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  führt aus, dass sowohl der zur Brücke führende Damm als auch die Eisenbahnbrücke zurückgebaut werden sollen. Ob ein Teil eines Brückenpfeilers in Form einer Free-Climb-Wand im Zusammenhang mit der vorgesehenen Freizeitfläche für Jugendliche integriert werden kann, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest.

 

Ratsherr Kroll weist darauf hin, dass, wenn eine Bauhöhe von 21 m bei einer 1- bzw. 2-Geschossigkeit vorgegeben wird, dies sehr unwirtschaftlich in der Unterhaltung sein wird.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  erklärt, dass die Gebäudehöhe im Vorfeld sehr intensiv mit dem Investor und möglichen potenziellen Nutzern diskutiert wurde. Herauskristallisiert hat sich , dass im Bereich des Baumarktes entlang des Bardowicker Wasserweges eine Höhe von 8,75 m erforderlich sein wird, damit auch die Regale im Markt bestückt werden können.

Für die Fachmärkte entlang der Arenskuhle ist diese Höhe nicht erforderlich. Bei den Höhen war man um einen Ausgleich zwischen der vorgesehenen Nutzung und den Lärmschutzaspekten bemüht.

 

Beigeordneter Körner möchte wissen, ob die entstehenden Baukörper tlw. höher als die vorhandene Bebauung entlang des Bardowicker Wasserweges sein werden.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  führt hierzu aus, dass die entstehenden Baulichkeiten aufgrund des Höhenversatzes im Gelände höhenmäßig nur die Oberkante der Straße Bardowicker Wasserweg erreichen werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann geht davon aus, dass keine Unterkellerung der Gebäude vorgesehen ist. Bei der Turmnutzung ist bezüglich des Lärms von Schutzmaßnahmen die Rede. Sie interessiert, was darunter zu verstehen ist.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC – verdeutlicht, dass Schutzmaßnahmen zum Lärm in der Weise vorzunehmen sind, dass ein gesundes Arbeiten in den Büros gewährleistet sein muss. Zu diesem Zweck werden passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. bei den Fenstern, schallgedämpfte Lüfter) vorzunehmen sein.

 

Herr Popp – Lärmkontor – trägt als Lärmgutachter ergänzend zur Thematik Immissionsschutz vor. Anhand der Begründung zum B-Plan wird verdeutlicht, dass die Lärmproblematik an diesem Standort nicht so ganz leicht zu überschauen ist. Das liegt u. a. daran, dass bereits jetzt für diese Fläche eine Lärmvorbelastung vorhanden ist. Eingerechnet werden muss die Lärmprognose, die als Zusatzbelastung auftreten wird. Vorbelastung und Zusatzbelastung addiert muss in der Summe unter den Grenzen des BIMSchG bleiben. Anhand der derzeitigen Vorbelastungssituation wird aufgezeigt, dass die maßgeblichen Richtwerte heute überschritten werden. Die Frage ist, ob durch die geplante Baumaßnahme die derzeitige Situation nicht nur gehalten, sondern möglicherweise sogar eine Verbesserung der gegenwärtigen Lärmbelastung erreicht werden kann. Durch die vorgesehene Konstellation und Höhe der Gebäude sowie der geschlossenen Bauweise wird es zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Situation kommen. Für die Anlieger des Bardowicker Wasserweges wird es durch die Bebauung des ehemaligen Keulahüttengeländes zu einer Lärmminderung kommen. In der Nacht wird es nur Lärm aus der bestehenden Vorbelastung eben, aber auch dieser wird sich durch die vorgesehene Bebauung reduzieren.

 

Bürgermeisterin Schellmann interessiert, ob bei den angeführten Lärmwerten für das Gewerbegebiet es sich um tatsächlich vorhandene oder um zulässige Werte handelt. Nicht auszuschließen ist es ja, dass es bei den vorhandenen Gewerbebetrieben zu einem Wechsel kommt.

 

Herr Popp – Lärmkontor – führt aus, dass von den Werten ausgegangen werde, die ein wirtschaftliches Betreiben auf diesen Flächen ermöglichen. Bei den Berechnungen wurde für die Anlieger von einem ungünstigen und für die Betreiber günstigen Fall ausgegangen. Beides rechnet sich und geht zusammen, so dass von keiner Überschreitung der Grenzwerte auszugehen ist.

 

Beigeordneter Dörbaum möchte ergänzend wissen, wie sich die Lärmsituation in den Anlieferzonen darstellt.

 

Herr Popp – Lärmkontor – erläutert, entscheidend sei hierzu, welche Art Nutzung letztendlich eintreten wird. Bei zu intensiver Nutzung der Anlieferungszone ist als Option im B-Plan die Einhausung der Anlieferungszone festgelegt. Die Einhausung würde erforderlichenfalls in der Weise vorgenommen, dass die Richtwerte nicht überschritten werden.

 

Beigeordneter Körner weist darauf hin, dass nächtliche Anlieferungen auch mit relativ niedrigem Lärmpegel schlafstörend seien.

 

Herr Popp – Lärmkontor – verweist darauf, dass nächtliche Anlieferungen im Zeitraum 22.00 – 06.00 Uhr durch eine Festsetzungen im B-Plan ausgeschlossen sind.

 

Ratsherr Kroll möchte ergänzend wissen, wie sich der Lärm entwickelt.

 

Herr Popp – Lärmkontor – erläutert das Verfahren der Berechnung der Lärmwerte. Die Entwicklung erfolgt nicht linear sondern logarithmisch.

 

Ratsfrau Leeck interessiert, wann mit der Baumaßnahme begonnen, wie viel Fläche insgesamt überbaut wird und ob es für das geplante Hotel schon Interessenten als Betreiber gibt.

 

Herr Adank – Büro Bauträger ADANK – erklärt hierzu, dass Gespräche mit Interessenten sowohl für die Bau- und Fachmarktflächen als auch für den Hotelbetrieb laufen. Konkretes kann hierzu noch nicht ausgesagt werden.

Soweit die planungsrechtliche Grundlage geschaffen wurde, ist ein Abriss der vorhandenen Baulichkeiten und der Baubeginn für das Frühjahr 2006 vorgesehen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass in die weitergehende Planung erfreulich viele Anregungen aufgenommen und eingearbeitet wurden. Eine Kreisverkehrregelung ist nicht mehr vorgesehen. Der Lärmschutz wird in der Weise vorgenommen, dass das ganze Umfeld besser gegen Lärmimmissionen geschützt werden kann. Die Wohnqualität entlang des Bardowicker Wasserweges wird dadurch eine Verbesserung erfahren. Im weiteren Verfahren wird die Umweltverträglichkeit mit abgearbeitet werden.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.