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4 + 5 werden gemeinsam beraten. Beigeordneter
Dörbaum begrüßt zur
Beratung die Herren Adank und Schmidt-Fahnert – Büro Bauträger ADANK -, Herrn
Schild – Büro Meyer ARC – sowie Herrn Popp und Frau Wilke – Lärmkontor -. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – führt aus, das Ziel für die Nachnutzung dieser Industriebrache sei,
eine nachhaltige Entwicklung für die Stadt Lüneburg zu erreichen und die
Kaufkraft mehr an das Oberzentrum zu binden. Erreicht werden soll durch das
geplante Fachmarktzentrum auch eine verbesserte Versorgungsstruktur und ein
besserer Schutz des „Kaufhauses Innenstadt“. Hierfür ist die Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Der
überarbeitete B-Plan-Entwurf wird erläutert. Zu den Inhalten der Begründung des
B-Plans wird zu den Themenkreisen Verkehr, Lärm sowie Freiflächen und
Grünplanung ausführlich vorgetragen. Ratsherrn
Aschenbrenner
interessiert, warum auf eine geschlossene Bauweise gewechselt wurde, wie man
aus den geänderten Unterlagen entnehmen kann. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – erläutert hierzu die Gründe.
Nach Versand der Unterlagen an die Ausschussmitglieder wurden erste Ergebnisse
des Lärmgutachtens in die Planung übernommen. Eine Erkenntnis aus dem Gutachten
war, dass durch eine geschlossene Bauweise ein verbesserter Lärmschutz erreicht
wird. Die geschlossene Bauweise wird deshalb vom Lärmgutachter empfohlen. Ratsfrau
Lotze hält die
vorgesehene Fassadenbegrünung für eine gute Sache. Sie interessiert, welche
Dächer begrünt werden sollen und ob an die Installation von Photovoltaikanlagen
seitens des Investors gedacht sei. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – erklärt, dass die Festlegung
auf die zu begrünenden Dächer erst mit der anstehenden Ausführungsplanung
erfolgen wird. Da diese Fläche 11.000 m² umfassen soll, ist davon auszugehen,
dass ein Großteil des Baumarktdaches begrünt wird. Die Installation von
Photovoltaikanlagen ist sicherlich wünschenswert, jedoch ist es schwierig, so
etwas in einem B-Plan festzusetzen. Als Anregung kann es jedoch aufgenommen
werden. Ratsherr
Kroll möchte wissen,
wem die Eisenbahnbrücke über dem Bardowicker Wasserweg gehört und was mit
dieser Brücke vorgesehen ist. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – führt aus, dass sowohl der zur
Brücke führende Damm als auch die Eisenbahnbrücke zurückgebaut werden sollen.
Ob ein Teil eines Brückenpfeilers in Form einer Free-Climb-Wand im Zusammenhang
mit der vorgesehenen Freizeitfläche für Jugendliche integriert werden kann,
steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest. Ratsherr
Kroll weist darauf
hin, dass, wenn eine Bauhöhe von 21 m bei einer 1- bzw. 2-Geschossigkeit
vorgegeben wird, dies sehr unwirtschaftlich in der Unterhaltung sein wird. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – erklärt, dass die Gebäudehöhe
im Vorfeld sehr intensiv mit dem Investor und möglichen potenziellen Nutzern
diskutiert wurde. Herauskristallisiert hat sich , dass im Bereich des
Baumarktes entlang des Bardowicker Wasserweges eine Höhe von 8,75 m
erforderlich sein wird, damit auch die Regale im Markt bestückt werden können. Für
die Fachmärkte entlang der Arenskuhle ist diese Höhe nicht erforderlich. Bei
den Höhen war man um einen Ausgleich zwischen der vorgesehenen Nutzung und den
Lärmschutzaspekten bemüht. Beigeordneter
Körner möchte
wissen, ob die entstehenden Baukörper tlw. höher als die vorhandene Bebauung
entlang des Bardowicker Wasserweges sein werden. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – führt hierzu aus, dass die
entstehenden Baulichkeiten aufgrund des Höhenversatzes im Gelände höhenmäßig
nur die Oberkante der Straße Bardowicker Wasserweg erreichen werden. Bürgermeisterin
Schellmann geht
davon aus, dass keine Unterkellerung der Gebäude vorgesehen ist. Bei der
Turmnutzung ist bezüglich des Lärms von Schutzmaßnahmen die Rede. Sie
interessiert, was darunter zu verstehen ist. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – verdeutlicht, dass Schutzmaßnahmen zum Lärm in der Weise vorzunehmen
sind, dass ein gesundes Arbeiten in den Büros gewährleistet sein muss. Zu
diesem Zweck werden passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. bei den Fenstern,
schallgedämpfte Lüfter) vorzunehmen sein. Herr
Popp – Lärmkontor –
trägt als Lärmgutachter ergänzend zur Thematik Immissionsschutz vor. Anhand der
Begründung zum B-Plan wird verdeutlicht, dass die Lärmproblematik an diesem
Standort nicht so ganz leicht zu überschauen ist. Das liegt u. a. daran, dass
bereits jetzt für diese Fläche eine Lärmvorbelastung vorhanden ist.
Eingerechnet werden muss die Lärmprognose, die als Zusatzbelastung auftreten
wird. Vorbelastung und Zusatzbelastung addiert muss in der Summe unter den
Grenzen des BIMSchG bleiben. Anhand der derzeitigen Vorbelastungssituation wird
aufgezeigt, dass die maßgeblichen Richtwerte heute überschritten werden. Die
Frage ist, ob durch die geplante Baumaßnahme die derzeitige Situation nicht nur
gehalten, sondern möglicherweise sogar eine Verbesserung der gegenwärtigen
Lärmbelastung erreicht werden kann. Durch die vorgesehene Konstellation und
Höhe der Gebäude sowie der geschlossenen Bauweise wird es zu einer Verbesserung
der gegenwärtigen Situation kommen. Für die Anlieger des Bardowicker
Wasserweges wird es durch die Bebauung des ehemaligen Keulahüttengeländes zu
einer Lärmminderung kommen. In der Nacht wird es nur Lärm aus der bestehenden
Vorbelastung eben, aber auch dieser wird sich durch die vorgesehene Bebauung
reduzieren. Bürgermeisterin
Schellmann
interessiert, ob bei den angeführten Lärmwerten für das Gewerbegebiet es sich
um tatsächlich vorhandene oder um zulässige Werte handelt. Nicht auszuschließen
ist es ja, dass es bei den vorhandenen Gewerbebetrieben zu einem Wechsel kommt.
Herr
Popp – Lärmkontor –
führt aus, dass von den Werten ausgegangen werde, die ein wirtschaftliches
Betreiben auf diesen Flächen ermöglichen. Bei den Berechnungen wurde für die
Anlieger von einem ungünstigen und für die Betreiber günstigen Fall
ausgegangen. Beides rechnet sich und geht zusammen, so dass von keiner
Überschreitung der Grenzwerte auszugehen ist. Beigeordneter
Dörbaum möchte
ergänzend wissen, wie sich die Lärmsituation in den Anlieferzonen darstellt. Herr
Popp – Lärmkontor –
erläutert, entscheidend sei hierzu, welche Art Nutzung letztendlich eintreten
wird. Bei zu intensiver Nutzung der Anlieferungszone ist als Option im B-Plan
die Einhausung der Anlieferungszone festgelegt. Die Einhausung würde erforderlichenfalls
in der Weise vorgenommen, dass die Richtwerte nicht überschritten werden. Beigeordneter
Körner weist darauf
hin, dass nächtliche Anlieferungen auch mit relativ niedrigem Lärmpegel
schlafstörend seien. Herr
Popp – Lärmkontor –
verweist darauf, dass nächtliche Anlieferungen im Zeitraum 22.00 – 06.00 Uhr
durch eine Festsetzungen im B-Plan ausgeschlossen sind. Ratsherr
Kroll möchte
ergänzend wissen, wie sich der Lärm entwickelt. Herr
Popp – Lärmkontor –
erläutert das Verfahren der Berechnung der Lärmwerte. Die Entwicklung erfolgt
nicht linear sondern logarithmisch. Ratsfrau
Leeck interessiert,
wann mit der Baumaßnahme begonnen, wie viel Fläche insgesamt überbaut wird und
ob es für das geplante Hotel schon Interessenten als Betreiber gibt. Herr
Adank – Büro Bauträger ADANK – erklärt hierzu, dass Gespräche mit Interessenten sowohl für
die Bau- und Fachmarktflächen als auch für den Hotelbetrieb laufen. Konkretes
kann hierzu noch nicht ausgesagt werden. Soweit
die planungsrechtliche Grundlage geschaffen wurde, ist ein Abriss der
vorhandenen Baulichkeiten und der Baubeginn für das Frühjahr 2006 vorgesehen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst
zusammen, dass in die weitergehende Planung erfreulich viele Anregungen
aufgenommen und eingearbeitet wurden. Eine Kreisverkehrregelung ist nicht mehr
vorgesehen. Der Lärmschutz wird in der Weise vorgenommen, dass das ganze Umfeld
besser gegen Lärmimmissionen geschützt werden kann. Die Wohnqualität entlang
des Bardowicker Wasserweges wird dadurch eine Verbesserung erfahren. Im
weiteren Verfahren wird die Umweltverträglichkeit mit abgearbeitet werden. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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