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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2003 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" aufzustellen. Ziel der
Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes
"Großflächiger Einzelhandel" sowie von Hotel, Wohnen,
Dienstleistungen. In
dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide (12.04.2005) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich
Stadtplanung (27.04. bis 10.05.2005) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange
haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom
30.03. bis 10.05.2005 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und
Stellung zu nehmen. Ein
Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung. Im übrigen wird das
Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem
20.07.2004 geltenden Fassung fortgeführt. Als
nächster Verfahrensschritt kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern
erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher
Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung, Bebauungsplan Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt: Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte"
nebst Begründung wird zugestimmt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB wird beschlossen. |
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