1.die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118
"Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
2.Der
Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die
Begründung nebst Anlagen hierzu.
3.Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118 umfasst im Bereich der Straße
"Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
"Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant.
11.07.2005 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
29.09.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen der Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen:
1.die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118
"Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der Art und Weise zu behandeln, wie in
dem der Beschlussvorlage anliegenden Vermerk vorgeschlagen wird.
2.Der
Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die
Begründung nebst Anlagen hierzu.
3.Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118 umfasst im Bereich der Straße
"Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
"Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant.