1.die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme
- Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit
anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
2.Der
Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen und außerdem die Begründung nebst Anlagen hierzu.
13.06.2005 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Der
Ortsrat Oedeme fasst ebenfalls einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung
folgenden einstimmigen Beschluss.
28.06.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:
1.die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme
- Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sollen in der
Art und Weise behandelt werden, wie mit dem der Beschlussvorlage anliegenden
Vermerk vorgeschlagen wird.
2.Der
Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen und außerdem die Begründung nebst Anlagen hierzu.