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Auszug - Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.06.2005    
Zeit: 15:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/1572/05 Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Körner und Ratsherr Kroll weisen auf die Probleme mit der Ableitung des Regenwassers und dem hohen Grundwasserstand in dem Baugebiet hin.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt dazu, dass deshalb in den Bebauungsplan ergänzend Höhenschnitte aufgenommen worden sind. Diese legen fest, in welchem Umfang Aufschüttungen und Abgrabungen vorgenommen werden dürfen. Im Bebauungsplan könne nicht für einzelne Bauvorhaben eine Lösung angeboten werden. Dies wird durch die einzuholenden wasserrechtlichen Genehmigungen geschehen.

 

Auf Nachfrage erklärt Fachbereichsleiter Wittmoser, dass die Pflege der im Bebauungsplan vorgesehenen Versickerungsmulde eine städtische Aufgabe werde.

 

Ortsratsmitglied Dr. Kügler wendet daraufhin ein, dass dies in der Begründung zum Bebauungsplan anders dargestellt sei.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser korrigiert sich dahingehend, dass bezüglich der Regelung zum Abfluss des Oberflächenwassers in der Begründung zum B-Plan unter Ziffer 5.7 Abs. 8 festgesetzt ist, dass die vorhandene ca. 1,5 m breite Versickerungsmulde von den Grundstückseigentümern dauerhaft erhalten und von abflusshemmendem Bewuchs etc. dauerhaft freizuhalten ist, um eine zusätzliche Vernässung der Nachbargrundstücke zu verhindern.

 

Beigeordneter Körner und Ratsherr Kroll lassen sich die Höhenschnitte ausführlich erläutern. Durch Aufschüttungen und Abgrabungen wird gewährleistet, dass sowohl das Regenwasser abfließen kann, als auch die Fundamente der Häuser nicht im Grundwasser stehen.

 

Ratsherr Aschenbrenner  fragt an, ob die im jetzigen Entwurf vorgenommene Verschiebung der Baugrenze ausreichend sei.

 

Fachbereichsleiter Eberhard erläutert dazu, dass die neue Baugrenze mit den Anwohnern vor Ort besprochen und abgestimmt worden sei.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

Der Ortsrat Oedeme fasst ebenfalls einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.