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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Körner und Ratsherr
Kroll weisen auf die Probleme mit der Ableitung des Regenwassers und dem
hohen Grundwasserstand in dem Baugebiet hin. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt
dazu, dass deshalb in den Bebauungsplan ergänzend Höhenschnitte aufgenommen
worden sind. Diese legen fest, in welchem Umfang Aufschüttungen und Abgrabungen
vorgenommen werden dürfen. Im Bebauungsplan könne nicht für einzelne
Bauvorhaben eine Lösung angeboten werden. Dies wird durch die einzuholenden
wasserrechtlichen Genehmigungen geschehen. Auf
Nachfrage erklärt Fachbereichsleiter Wittmoser, dass die Pflege
der im Bebauungsplan vorgesehenen Versickerungsmulde eine städtische Aufgabe
werde. Ortsratsmitglied
Dr. Kügler wendet
daraufhin ein, dass dies in der Begründung zum Bebauungsplan anders dargestellt
sei. Fachbereichsleiter
Wittmoser
korrigiert sich dahingehend, dass bezüglich der Regelung zum Abfluss des
Oberflächenwassers in der Begründung zum B-Plan unter Ziffer 5.7 Abs. 8
festgesetzt ist, dass die vorhandene ca. 1,5 m breite Versickerungsmulde von
den Grundstückseigentümern dauerhaft erhalten und von abflusshemmendem Bewuchs
etc. dauerhaft freizuhalten ist, um eine zusätzliche Vernässung der
Nachbargrundstücke zu verhindern. Beigeordneter
Körner und Ratsherr
Kroll lassen sich die Höhenschnitte ausführlich erläutern. Durch
Aufschüttungen und Abgrabungen wird gewährleistet, dass sowohl das Regenwasser
abfließen kann, als auch die Fundamente der Häuser nicht im Grundwasser stehen.
Ratsherr
Aschenbrenner fragt an, ob die im jetzigen Entwurf
vorgenommene Verschiebung der Baugrenze ausreichend sei. Fachbereichsleiter
Eberhard erläutert
dazu, dass die neue Baugrenze mit den Anwohnern vor Ort besprochen und
abgestimmt worden sei. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Der
Ortsrat Oedeme fasst ebenfalls einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung
folgenden einstimmigen Beschluss. |
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