Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin Gundermann gibt anhand eines Planes des Stadtteils einen Überblick über die Möglichkeiten, verdichtete Bebauung im Stadtteil vorzunehmen. Es handele sich um einen sehr idyllischen Stadtteil mit unterschiedlicher Baustruktur. Flächen, auf denen noch eine weitere Bebauung möglich wäre, stehen nur noch sehr vereinzelt zur Verfügung. Diese wenigen Baulücken wären nach § 34 BauGB zu beurteilen. Außerdem müssten die nachbarlichen Belange und das Bauordnungsrecht beachtet werden. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf den Bereich zwischen Schnellenberger Weg und der Straße Unter der Burg zur richten. Es handelt sich um eine Fläche zwischen der Gaststätte Adlerhorst und dem Minimal-Markt. Die am Schnellenberger Weg gelegenen Grundstücke weisen eine große Tiefe auf. Hier wäre zwar theoretisch eine zweite und dritte Baureihe denkbar. Für diese rückwärtige Bebauung gäbe es aber nur 2 mögliche Erschließungen. Die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen, sehe sie nicht. Bebauungspläne sollen grundsätzlich dazu dienen, eine Bebauung zu ermöglichen. Als Instrument, eine Bebauung zu verhindern, sind diese nicht gedacht. Auch ohne Bebauungsplan wurde in der Vergangenheit z. B. die Erweiterung des Minimal-Marktes mit einem Getränkemarkt verhindert. Es führten seinerzeit verkehrstechnische Gründe zur Ablehnung. Es läge zurzeit ein Bauantrag für den Bau von 6 Reihenhäusern vor. Die Prüfung dieses Bauantrages sei noch nicht abgeschlossen. Dieses Bauvorhaben soll bei Entscheidungsreife im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt werden. Im Anschluss daran stellt Stadtbaurätin Gundermann eine Übersicht über das Stadtgebiet vor. Auf dieser Übersicht sind 25 Gebiete dargestellt, wo eine Nachverdichtung möglich wäre. Gebiete, wo eine Verdichtung nach § 34 BauGB möglich wäre, sind farblich anders dargestellt als Gebiete, für die die Stadt eine Bauleitplanung für notwendig hält. Ratsherr Meihsies fühlt sich durch die Tendenz der Verwaltung, für den Stadtteil Im Grimm keinen Bebauungsplan aufzustellen, in seinem Antrag bestätigt. Er begrüßt außerdem, dass die Verwaltung die Übersicht über die innerstädtischen Entwicklungsmöglichkeiten erstellt hat. Er wünscht sich dazu eine rege Diskussion über die Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Stadtteile, mündend in einem städtebaulichen Entwicklungskonzept. Er räumt ein, dass das von den GRÜNEN in der Vergangenheit verfolgte Prinzip von Innenverdichtung vor Außenentwicklung nicht starr durchgesetzt werden kann, sondern für jeden Stadtteil einzeln betrachtet werden muss. Beigeordneter Körner plädiert dafür, im Stadtteil Im Grimm alles zu belassen wie es ist. Einzelne Bauvorhaben zur Baulückenschließung sollten im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt werden. Bürgermeisterin Schellmann hat sich durch das Aufstellen eines Bebauungsplanes einen größeren Schutz erhofft. Für zukünftige Baumaßnahmen möchte sie sichergestellt wissen, dass an diese mit Augenmaß und sensibel herangegangen wird. Ratsherr Aschenbrenner äußert sich dahingehend, dass er das Aufstellen eines Bebauungsplanes und auch eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für einen Akt sinnloser Bürokratie halten würde. Es würden nur Kosten ohne Nutzen produziert. Ratsherr Burgdorff erklärt, dass nach den Ausführungen der Stadtbaurätin offensichtlich ein Veränderungsdruck in dem Stadtgebiet nicht so existiert, wie er das vorher noch eingeschätzt habe. Nach der ausführlichen Darstellung der Stadtbaurätin halte er das Instrumentarium nach § 34 BauGB für ausreichend. Ebenso hält er eine städtebauliche Entwicklungsplanung für teuer und schwerfällig. Beigeordneter Dörbaum erläutert noch mal, dass Intention des Ergänzungsantrages war, den Schutz des Gebietes in den Vordergrund zu stellen. Es sollte sichergestellt werden, dass unerwünschte Veränderungen, die hinterher nicht mehr zu korrigieren seien, nicht vorgenommen werden. Nach den vorangegangenen Beratungen und den Vorträgen der Verwaltung sei er zu der Überzeugung gelangt, dass der Gebietsschutz auch mit dem vorhandene Instrumentarium gewährleistet werden kann. Oberbürgermeister Mädge führt dazu weiter aus, dass neben dem Maßstab des Sicheinfügens gemäß § 34 BauGB noch weiter Instrumente zur Verfügung stehen, mit denen eine Bebauung gelenkt werden kann. Er nennt dazu beispielsweise verkehrstechnische Fragen, Fragen des Lärmschutzes, des Brandschutzes oder Denkmalschutzes. Gerade für das Stadtgebiet Im Grimm muss anhand dieser Fragen geprüft werden, was das Gebiet an Bebauung noch verträgt. Eine Entwicklungsplanung sei nicht gerichtsfest. Der § 34 BauGB gehe im Zweifel vor und sei einklagbar. Beigeordneter Dörbaum erklärt, dass sich die Tendenz zeige, den ergänzenden Antrag der SPD/FDP-Gruppe zurückzunehmen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er hält das aufgezeigte
Instrumentarium für ausreichend. Bauvorhaben in diesem Bereich werden im
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt. Der vorgenannte Beschluss
ergeht einstimmig. |
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