Der
Gründung der vorgeschlagenen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg wird
grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Gesellschaftsvertrag abschließend zu formulieren sowie begleitende Regelungen
(Personalgestellungsvertrag, Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan,
Geschäftsordnung etc.) vorzubereiten und in die weiteren Gremienberatungen zu
geben.
02.05.2005 - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Gründung
der vorgeschlagenen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg, die einstweilen
nur die Sparte VHS beinhalten soll, wird grundsätzlich zugestimmt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag abschließend zu
formulieren sowie die begleitenden Regelungen (Personalgestellungsvertrag,
Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan, Geschäftsordnung etc.) vorzubereiten und
in die weiteren Gremienberatungen, zunächst in den Wirtschaftsausschuss zu
geben.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
23.05.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 9 - zurückgestellt
07.06.2005 - Volkshochschulbeirat
Ö 3 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Herr Gade formuliert
folgenden Beschluss, den der Beirat einstimmig fasst:
Der Gründung der
vorgeschlagenen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg wird grundsätzlich
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag abschließend
zu formulieren sowie begleitende Regelungen (Personalgestellungsvertrag,
Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan, Dienstleistungsvertrag, Geschäftsordnung
etc.) vorzubereiten und in die weiteren Gremienberatungen zu geben. Der Beirat
begrüßt, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Landkreis über einen
Zusammenschluss der beiden Volkshochschulen führt und gegebenenfalls Ergebnisse
einfließen lässt. Ziel der Aufnahme des operativen Geschäftes bleibt der
01.01.2006.
08.06.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 4 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
empfiehlt einstimmig:
Der
Gründung einer Gesellschaft wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird
beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis eineBildungs- und Kulturgesellschaft zu gründen und einen diesbezüglichen
Gesellschaftsvertrag unter Berücksichtigung der vorhergehenden Gremienberatungen
zu erarbeiten. Sollte eine gemeinsame Gründung mit Wirkung zum 01.01.2006 nicht
zu realisieren sein, bereitet die Verwaltung auf diesen Zeitpunkt ausgerichtet
einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag sowie die begleitenden Regelungen
(Personalgestellungsvertrag, Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan,
Geschäftsordnung, etc.) für eine Gesellschaftsgründung durch die Stadt Lüneburg
vor und gibt sie in die weiteren Gremienberatungen.