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Beratungsinhalt: Herr Sauer erläutert den vorliegenden Entwurf des
Gesellschaftsvertrages. Im Unterschied zur ursprünglichen Diskussion soll nicht
eine VHS-GmbH gegründet werden, sondern eine Bildungs- und Kultur-GmbH. Im
Gesellschaftsvertrag ist der Gesellschaftszweck so formuliert, dass er über den
Tatbestand einer VHS-Organisation hinaus geht. In diese Kultur-GmbH wird
zunächst aber nur und ausschließlich die VHS eingebracht, weitere Teile wie
z.B. Musikschule können später eingebracht werden ohne alle Prozeduren einer
Gesellschaftsgründung noch einmal durchlaufen zu müssen. Es gibt Zusammenhänge
in der Arbeit wie Werbung, öffentliche Auftritte, Kostenrechnung, Abstimmung
der Inhalte, die dieses Vorgehen sinnvoll erachten lassen. Einzelheiten dazu
sind dann zu diskutieren, wenn die Musikschule aufgenommen werden soll. Wenn weitere Inhalte übertragen werden, setzt dies den
Beschluss der politischen Gremien voraus. Ob und wann das geschieht ist zur
Zeit offen. Herr Sauer weist darauf hin, dass die Stadt schon häufiger
Umwandlungen in eine GmbH vollzogen hat und damit durchweg positive Ergebnisse
erzielt hat. Die Gremien gewährleisten immer eine Beteiligung der gewählten
Ratsmitglieder, die Diskussionen werden seines Erachtens intensiver geführt, bei der Ausgründung des Klinikums war dieses
zu beobachten. Es bleibt weiterhin Tatsache, dass kein Trägerwechsel
stattfindet, die Gesellschaft bleibt hundertprozentige Tochter der Stadt
Lüneburg. Die flexibleren Strukturen des Gesellschaftsrechts können positiv im
Arbeitsalltag der VHS genutzt werden. Die Vorlage selbst wurde nach der Diskussion im
Kulturausschuss nicht verändert, um es hier im Beirat zu diskutieren und dann
am 08.06.05 im Wirtschaftsausschuss abstimmen zu können. Weitere Änderungen
können somit bis zur endgültigen Beschlussfassung im VA und im Rat
eingearbeitet werden. Herr Dr. Scharf weist darauf hin, dass in der Beiratsvorlage
eine Fusion zwischen städtischer VHS und der KVHS zurzeit als nicht erreichbar
eingeschätzt wird. Seines Wissens werde es aber demnächst ein Gespräch zwischen
den jeweiligen Verwaltungsspitzen geben, bei dem dies ein Punkt sei. Er regt
an, vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages diese Gespräche zu vertiefen und
insbesondere ein Gespräch mit den Mitarbeiter/innen der KVHS zu führen. Herr Sauer erwidert, dass die Sitzungsvorlage vom 14.04.2005
die damalige Sachlage spiegelt, momentan aber mit dem Landkreis offen
gesprochen wird auch bezüglich einer vernünftigen Zielrichtung der
Zusammenlegung beider Volkshochschulen. Die geplante Gesellschaft bietet
hierfür günstige Möglichkeiten. Ziel ist aber nachdrücklich, das die geplante
Gesellschaft zum 01.01.2006 mit Leben ausgefüllt sein soll. Herr Löb weist daraufhin, dass das Protokoll vom
Kulturausschuss für die heutige Diskussion hilfreich gewesen wäre. Er regt an,
dass im Vertrag noch genauer beschrieben werden sollte, was jetzt aufgenommen
wird und das alle Fraktionen eingebunden werden. Zusätzlich stellt er die Frage
nach der zukünftigen Regelung der Zuschüsse. Herr Sauer macht noch einmal deutlich, dass es zwar in der
Organisationshoheit des Oberbürgermeisters liegt, wie er die einzelnen
Bestandteile zusammenfügt, aber Verwaltungsbereiche nicht selbstständig
ausgliedern kann, sondern dafür immer den Beschluss des Rates benötigt. Es ist klar, dass die im Vertragsentwurf genannten 25.000,00
Euro nicht ausreichen werden als Eigenkapital, um die Handlungsfähigkeit der
GmbH sicherzustellen. Es muss zwischen der Stadt Lüneburg und der VHS
Vereinbarungen geben, die die finanzielle Abwicklung formulieren. Mit
Gesellschaften gibt es bei der Stadt verschiedene Konstruktionen, die nicht
unbedingt übertragbar sind auf die VHS. Z. B. bleiben Mitarbeiter/innen, die
jetzt bei der Stadt sind auch weiterhin Mitarbeiter/innen der Stadt, tauchen nicht im Wirtschaftsplan
auf und führen somit nicht unbedingt zum Defizit. Wie genau der
Dienstleistungsvertrag aussieht um auch noch Anreize zu bekommen, wird in den
nächsten Wochen ausformuliert werden müssen. Herr Maeck betont für seine Fraktion, dass es erfreulich
sei, dass nun ein Vertragsentwurf vorliegt und auch die anderen Fraktionen
diesem positiv gegenüber steht. Bezüglich der Diskussion um die KVHS weist er
noch mal darauf hin, dass es immer wieder Anregungen in diese Richtung gegeben
hat, es dort aber keine Bewegung gab. Er kann somit nicht den Optimismus
teilen, dass man nun relativ schnell durch Gespräche eine Fusion zustande
bekommt. Deutlich sei aber die Notwendigkeit der Gesellschaftsgründung für die
VHS. Er fragt nach, ob dieser Gesellschaftsvertrag zu irgendeinem Zeitpunkt
ergänzt werden kann durch den Beitritt weiterer Gesellschafter. Herr Sauer verdeutlicht, dass es aber künftig verschiedene
Wege gibt, um weitere Gesellschafter aufzunehmen, es müssten dann nur die
Organe der Gesellschaft auch angepasst werden. Herr Hornig betont nochmals, dass die Gesprächsbereitschaft
hinsichtlich einer Fusion VHS-KVHS ziemlich groß sei und man dieses nutzen
sollte. Herr Dr. Scharf ergänzt, dass es darum gehe die alten
Vorbehalte nicht wieder hervorzuholen, sondern gibt ein Plädoyer für Gespräche
mit der KVHS ab. Herr Sauer macht deutlich, dass das vordringlichste Ziel die
Gründung der Gesellschaft ist und es dafür nur wenige sinnvolle Daten gebe,
z.B. den 01.01.2006. Dies muss in allen weiteren Überlegungen Vorrang haben.
Wenn eine Fusion möglich ist und die
Einzelheiten in der nächsten Zukunft geklärt werden können, so kann dies
natürlich eingearbeitet werden. Auch Herr Löb bittet darum, eine Chance nicht zu vertun, im
Kern aber darauf zu achten, dass die VHS handlungsfähig bleibt und der Zweck
und Gegenstand im Gesellschaftsvertrag eindeutig benannt wird. Bezüglich des Programmbeirates hält er die Zahl von 7
Personen für sehr reduziert, um inhaltlich abstimmen zu können, dies könnte
eventuell auch noch verändert werden. Herr Maeck wirbt für einen schnellen Abschluss um die
Bedingungen für den 01.01.2006 zu sichern. Hinsichtlich der Gespräche mit der
KVHS sieht er auch zeitliche Probleme dadurch dass Gemeinden eingebunden sein
müssten. Die städtische VHS hat dagegen vorgearbeitet, sowohl in Struktur,
Größe als auch Angebot und dies muss entsprechend im Vertrag Niederschlag
finden. Herr Dr. Scharf betont, dass sich zum ersten Mal eine
realistische Chance bietet für die Zusammenlegung und dieses sollte man nutzen.
Es gäbe auch die Möglichkeit für den Beirat nach der Sommerpause nochmals kurz
zusammen zu kommen. Frau Meins plädiert für einen fairen Umgang miteinander
bevor Verträge abgeschlossen werden. Sie könne der Beschlussvorlage ohne
weitere Ergänzungen nicht zustimmen und möchte zunächst die Verhandlungen mit
der KVHS abwarten. Herr Sauer macht deutlich, dass es sich um den Entwurf eines
Gesellschaftsvertrages handelt, der hier nur beraten wird. Denkbare
Umformulierungen seien natürlich möglich, z. B. in § 2 hinsichtlich des
Zweckes. Bezogen auf die Gespräche mit dem Landkreis betont er, dass es in
naher Zukunft dort Gespräch mit Zielsetzung bezüglich der Fusion geben wird,
dies aber nicht die Weiterarbeit an der Gesellschaftsgründung und dem Vertrag
beeinträchtigen dürfe. Er empfiehlt eine entsprechende Bemerkung in den
Beschluss einzubauen, um dann gegebenenfalls Ergebnisse einfließen lassen zu
können. Der weitere Weg geht dann über Inhalte wie Bildungsangebote und
wirtschaftliche Strukturdaten. Außerdem ist auch die Beratung im
Wirtschaftsausschuss abzuwarten. Beschluss: Herr Gade formuliert
folgenden Beschluss, den der Beirat einstimmig fasst: Der Gründung der
vorgeschlagenen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg wird grundsätzlich
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag abschließend
zu formulieren sowie begleitende Regelungen (Personalgestellungsvertrag,
Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan, Dienstleistungsvertrag, Geschäftsordnung
etc.) vorzubereiten und in die weiteren Gremienberatungen zu geben. Der Beirat
begrüßt, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Landkreis über einen
Zusammenschluss der beiden Volkshochschulen führt und gegebenenfalls Ergebnisse
einfließen lässt. Ziel der Aufnahme des operativen Geschäftes bleibt der
01.01.2006. |
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