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Auszug - Gründung einer Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Volkshochschulbeirates
TOP: Ö 3
Gremium: Volkshochschulbeirat Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.06.2005    
Zeit: 15:00 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: VHS, 3. Etage, Raum 35
Ort: Haagestr. 4, 21335 Lüneburg
VO/1510/05 Gründung einer Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT II Beteiligt:Alter Bereich 22 - Kämmerei, Steuern u. Betriebswirtschaft
Bearbeiter/-in: Lange, Leonore   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Sauer erläutert den vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages. Im Unterschied zur ursprünglichen Diskussion soll nicht eine VHS-GmbH gegründet werden, sondern eine Bildungs- und Kultur-GmbH. Im Gesellschaftsvertrag ist der Gesellschaftszweck so formuliert, dass er über den Tatbestand einer VHS-Organisation hinaus geht. In diese Kultur-GmbH wird zunächst aber nur und ausschließlich die VHS eingebracht, weitere Teile wie z.B. Musikschule können später eingebracht werden ohne alle Prozeduren einer Gesellschaftsgründung noch einmal durchlaufen zu müssen. Es gibt Zusammenhänge in der Arbeit wie Werbung, öffentliche Auftritte, Kostenrechnung, Abstimmung der Inhalte, die dieses Vorgehen sinnvoll erachten lassen. Einzelheiten dazu sind dann zu diskutieren, wenn die Musikschule aufgenommen werden soll.

Wenn weitere Inhalte übertragen werden, setzt dies den Beschluss der politischen Gremien voraus. Ob und wann das geschieht ist zur Zeit offen.

Herr Sauer weist darauf hin, dass die Stadt schon häufiger Umwandlungen in eine GmbH vollzogen hat und damit durchweg positive Ergebnisse erzielt hat. Die Gremien gewährleisten immer eine Beteiligung der gewählten Ratsmitglieder, die Diskussionen werden seines Erachtens intensiver geführt,  bei der Ausgründung des Klinikums war dieses zu beobachten.

Es bleibt weiterhin Tatsache, dass kein Trägerwechsel stattfindet, die Gesellschaft bleibt hundertprozentige Tochter der Stadt Lüneburg. Die flexibleren Strukturen des Gesellschaftsrechts können positiv im Arbeitsalltag der VHS genutzt werden.

 

Die Vorlage selbst wurde nach der Diskussion im Kulturausschuss nicht verändert, um es hier im Beirat zu diskutieren und dann am 08.06.05 im Wirtschaftsausschuss abstimmen zu können. Weitere Änderungen können somit bis zur endgültigen Beschlussfassung im VA und im Rat eingearbeitet werden.

 

Herr Dr. Scharf weist darauf hin, dass in der Beiratsvorlage eine Fusion zwischen städtischer VHS und der KVHS zurzeit als nicht erreichbar eingeschätzt wird. Seines Wissens werde es aber demnächst ein Gespräch zwischen den jeweiligen Verwaltungsspitzen geben, bei dem dies ein Punkt sei. Er regt an, vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages diese Gespräche zu vertiefen und insbesondere ein Gespräch mit den Mitarbeiter/innen der KVHS zu führen.

 

Herr Sauer erwidert, dass die Sitzungsvorlage vom 14.04.2005 die damalige Sachlage spiegelt, momentan aber mit dem Landkreis offen gesprochen wird auch bezüglich einer vernünftigen Zielrichtung der Zusammenlegung beider Volkshochschulen. Die geplante Gesellschaft bietet hierfür günstige Möglichkeiten. Ziel ist aber nachdrücklich, das die geplante Gesellschaft zum 01.01.2006 mit Leben ausgefüllt sein soll.

 

Herr Löb weist daraufhin, dass das Protokoll vom Kulturausschuss für die heutige Diskussion hilfreich gewesen wäre. Er regt an, dass im Vertrag noch genauer beschrieben werden sollte, was jetzt aufgenommen wird und das alle Fraktionen eingebunden werden. Zusätzlich stellt er die Frage nach der zukünftigen Regelung der Zuschüsse.

 

Herr Sauer macht noch einmal deutlich, dass es zwar in der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters liegt, wie er die einzelnen Bestandteile zusammenfügt, aber Verwaltungsbereiche nicht selbstständig ausgliedern kann, sondern dafür immer den Beschluss des Rates benötigt.

Es ist klar, dass die im Vertragsentwurf genannten 25.000,00 Euro nicht ausreichen werden als Eigenkapital, um die Handlungsfähigkeit der GmbH sicherzustellen. Es muss zwischen der Stadt Lüneburg und der VHS Vereinbarungen geben, die die finanzielle Abwicklung formulieren. Mit Gesellschaften gibt es bei der Stadt verschiedene Konstruktionen, die nicht unbedingt übertragbar sind auf die VHS. Z. B. bleiben Mitarbeiter/innen, die jetzt bei der Stadt sind auch weiterhin Mitarbeiter/innen  der Stadt, tauchen nicht im Wirtschaftsplan auf und führen somit nicht unbedingt zum Defizit. Wie genau der Dienstleistungsvertrag aussieht um auch noch Anreize zu bekommen, wird in den nächsten Wochen ausformuliert werden müssen.

 

Herr Maeck betont für seine Fraktion, dass es erfreulich sei, dass nun ein Vertragsentwurf vorliegt und auch die anderen Fraktionen diesem positiv gegenüber steht. Bezüglich der Diskussion um die KVHS weist er noch mal darauf hin, dass es immer wieder Anregungen in diese Richtung gegeben hat, es dort aber keine Bewegung gab. Er kann somit nicht den Optimismus teilen, dass man nun relativ schnell durch Gespräche eine Fusion zustande bekommt. Deutlich sei aber die Notwendigkeit der Gesellschaftsgründung für die VHS. Er fragt nach, ob dieser Gesellschaftsvertrag zu irgendeinem Zeitpunkt ergänzt werden kann durch den Beitritt weiterer Gesellschafter.

 

Herr Sauer verdeutlicht, dass es aber künftig verschiedene Wege gibt, um weitere Gesellschafter aufzunehmen, es müssten dann nur die Organe der Gesellschaft auch angepasst werden.

 

Herr Hornig betont nochmals, dass die Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer Fusion VHS-KVHS ziemlich groß sei und man dieses nutzen sollte.

Herr Dr. Scharf ergänzt, dass es darum gehe die alten Vorbehalte nicht wieder hervorzuholen, sondern gibt ein Plädoyer für Gespräche mit der KVHS ab.

 

Herr Sauer macht deutlich, dass das vordringlichste Ziel die Gründung der Gesellschaft ist und es dafür nur wenige sinnvolle Daten gebe, z.B. den 01.01.2006. Dies muss in allen weiteren Überlegungen Vorrang haben. Wenn eine Fusion möglich ist  und die Einzelheiten in der nächsten Zukunft geklärt werden können, so kann dies natürlich eingearbeitet werden.

 

Auch Herr Löb bittet darum, eine Chance nicht zu vertun, im Kern aber darauf zu achten, dass die VHS handlungsfähig bleibt und der Zweck und Gegenstand im Gesellschaftsvertrag eindeutig benannt wird.

Bezüglich des Programmbeirates hält er die Zahl von 7 Personen für sehr reduziert, um inhaltlich abstimmen zu können, dies könnte eventuell auch noch verändert werden.

 

Herr Maeck wirbt für einen schnellen Abschluss um die Bedingungen für den 01.01.2006 zu sichern. Hinsichtlich der Gespräche mit der KVHS sieht er auch zeitliche Probleme dadurch dass Gemeinden eingebunden sein müssten. Die städtische VHS hat dagegen vorgearbeitet, sowohl in Struktur, Größe als auch Angebot und dies muss entsprechend im Vertrag Niederschlag finden.

 

Herr Dr. Scharf betont, dass sich zum ersten Mal eine realistische Chance bietet für die Zusammenlegung und dieses sollte man nutzen. Es gäbe auch die Möglichkeit für den Beirat nach der Sommerpause nochmals kurz zusammen zu kommen.

 

Frau Meins plädiert für einen fairen Umgang miteinander bevor Verträge abgeschlossen werden. Sie könne der Beschlussvorlage ohne weitere Ergänzungen nicht zustimmen und möchte zunächst die Verhandlungen mit der KVHS abwarten.

 

Herr Sauer macht deutlich, dass es sich um den Entwurf eines Gesellschaftsvertrages handelt, der hier nur beraten wird. Denkbare Umformulierungen seien natürlich möglich, z. B. in § 2 hinsichtlich des Zweckes. Bezogen auf die Gespräche mit dem Landkreis betont er, dass es in naher Zukunft dort Gespräch mit Zielsetzung bezüglich der Fusion geben wird, dies aber nicht die Weiterarbeit an der Gesellschaftsgründung und dem Vertrag beeinträchtigen dürfe. Er empfiehlt eine entsprechende Bemerkung in den Beschluss einzubauen, um dann gegebenenfalls Ergebnisse einfließen lassen zu können. Der weitere Weg geht dann über Inhalte wie Bildungsangebote und wirtschaftliche Strukturdaten. Außerdem ist auch die Beratung im Wirtschaftsausschuss abzuwarten.

Beschluss:

Beschluss:

 

Herr Gade formuliert folgenden Beschluss, den der Beirat einstimmig fasst:

Der Gründung der vorgeschlagenen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag abschließend zu formulieren sowie begleitende Regelungen (Personalgestellungsvertrag, Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan, Dienstleistungsvertrag, Geschäftsordnung etc.) vorzubereiten und in die weiteren Gremienberatungen zu geben. Der Beirat begrüßt, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Landkreis über einen Zusammenschluss der beiden Volkshochschulen führt und gegebenenfalls Ergebnisse einfließen lässt. Ziel der Aufnahme des operativen Geschäftes bleibt der 01.01.2006.