Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: - Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Kalksandsteinwerk“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbaubauflächen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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