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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung im Bereich der heutigen Hauptpost und ehemaligen Saline, westlich der Sülztorstraße zu schaffen. Planungsrechtlich ist dort heute im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 30/II „Saline“ eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Post“ festgesetzt. Die Neuentwicklung soll durch einen eigenständigen Bebauungsplan abgedeckt werden, der die bestehenden Planungen ersetzt.
Der Bebauungsplan mit der Nr. 192 bekommt den Namen „Alte Post | Sülztorstraße“. Der Geltungsbereich umfasst die gesamten Flächen der Post. In der Anlage 3 ist der Geltungsbereich dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von 1,3 ha.
Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung von dringend benötigten Wohnbauflächen und weiteren gewerblich nutzbaren Flächen. Die konkreten Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes werden im laufenden Verfahren anhand der Ergebnisse der Gutachten erarbeitet. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich Empfehlungen für einen bestimmten Gebietstypus auszusprechen. Erforderliche Fachgutachten werden im Verfahren beauftragt. Mit dem städtebaulichen Entwurf, der Planzeichnung und der Begründung soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Anfallende Kosten sind durch den Investor, Eigentümer von Teilflächen des Geltungsbereiches, zu tragen.
Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan gem. § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg erforderlich. Zur Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung liegt eine gesonderte Vorlage (VO/11224/24) vor. Der städtebauliche Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Vorgeschichte: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 24.05.2011 (VO/4084/12) bereits den Beschluss zur Aufstellungen des Angebotsbebauungsplanes Nr. 140 „Westliche Sülztorstraße“ gefasst. Ziel der Planung war es einen neuen Standort für einen großen Lebensmittelmarkt zu entwickeln und die Hauptpost zu sichern.
In der Sitzung am 16.10.2012 (VO/4801/12) fasste der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg erneut einen neuen Aufstellungsbeschluss. Abweichend von dem vorherigen Beschluss, wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Nummer 149 „Ehemaliges Postgelände“ beschlossen. Ziel der Planung war jetzt einen neuen Standort für den im alten Salinegebäude ansässigen großflächigen Lebensmittelmarkt zu entwickeln und die Sicherung der Flächen der Hauptpost.
Seitdem haben sich die Planungsziele verändert und diese vorangegangenen Beschlüsse sollen zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 192 „Alte Post | Sülztorstraße“ aufgehoben werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 184,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Aufhebungsbeschluss B-Plan 140 Anlage 2 Geltungsbereich Aufhebungsbeschluss B-Plan 149 Anlage 3 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss B-Plan 192
Beschlussvorschlag: Aufhebung alter Beschlüsse:
Weiteres Vorgehen:
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