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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 13.05.2024    
Zeit: 14:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr Mitte, Kommandoraum, 2. OG
Ort: Lise-Meitner-Straße 12, 21337 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Einwohnendenfragen      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Tiefbaumaßnahmen 2024  
Enthält Anlagen
VO/11218/24  
Ö 6  
Enthält Anlagen
5-Jahres-Plan Straßen und Radwege  
Enthält Anlagen
VO/11171/24  
Ö 7  
Enthält Anlagen
98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Kalksandsteinwerk" Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/11253/24  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 167 "Kalksandsteinwerk" Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/11254/24  
Ö 9  
Enthält Anlagen
97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Alte Post | Sülztorstraße" Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Aufhebungsbeschluss Altverfahren 70. & 75. Änderung des Flächennutzungsplanes  
Enthält Anlagen
VO/11224/24  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 192 "Alte Post | Sülztorstraße" Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Aufhebungsbeschluss Altverfahren Bebauungspläne Nr. 140 & Nr. 149  
Enthält Anlagen
VO/11221/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Aufhebung alter Beschlüsse:

  1. Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage 1 dargestellten Bebauungsplan Nr. 140 „Westlich Sülztorstraße“ wird aufgehoben. Der genaue Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage 2 dargestellten Bebauungsplan Nr. 149 „Altes Postgelände“ wird aufgehoben. Der genaue Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

Weiteres Vorgehen:

  1. r den in der Anlage 3 dargestellten Bereich des gültigen Bebauungsplan Nr. 30/II „Saline“, die festgesetzte Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“, wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 192 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Alte Post | Sülztorstraße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbaubauflächen und weiteren gewerblich nutzbaren Flächen.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird parallel durchgeführt.

 

   
    13.05.2024 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufhebung alter Beschlüsse:

  1. Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage 1 dargestellten Bebauungsplan Nr. 140 „Westlich Sülztorstraße“ wird aufgehoben. Der genaue Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage 2 dargestellten Bebauungsplan Nr. 149 „Altes Postgelände“ wird aufgehoben. Der genaue Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

Weiteres Vorgehen:

  1. r den in der Anlage 3 dargestellten Bereich des gültigen Bebauungsplan Nr. 30/II „Saline“, die festgesetzte Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“, wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 192 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Alte Post | Sülztorstraße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbaubauflächen und weiteren gewerblich nutzbaren Flächen.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird parallel durchgeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

   
    28.05.2024 - Verwaltungsausschuss
    N 31 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 13     Anfragen im nichtöffentlichen Teil