Beschluss:
Beschluss:
Der Schulausschussvorsitzende lässt
über den Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, wie
unter Punkt 1, 2 beschrieben, zu verfahren und das Notwendige zu veranlassen,
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Der Schulausschuss fasst den Beschluss einstimmig.
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