Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtdirektor
Koch berichtet, dass es sich bei dieser ersten Lesung zur Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung und Umsetzung der Schulstrukturreform im wesentlichen
um eine Meinungsbildung und Vorbereitung des Schulgrundsatzausschusses am
25.09.2002 handelt. Insgesamt sind für die Umsetzung des neuen Schulgesetzes
bestimmte Formalien noch klärungsbedürftig. Wichtige Verordnungen zum neuen
Schulgesetz liegen erst als Vorentwürfe vor. Die Vorentwürfe zu den sechs
Verordnungen, die den kommunalen Spitzenverbänden übersandt wurden, sind dem
Protokoll als Anlage beigefügt. Insbesondere ist hier die Verordnung zur
Zügigkeit der Förderstufen klärungsbedürftig, laut Vorschlag sollen diese
mindestens vierzügig geführt werden, wobei hier die Umsetzung z.B. bei
Anbindung einer zweizügigen Realschule noch ungeklärt ist. Auch die
Aufnahmeverordnung ist hinsichtlich des anzuwendenden Losverfahrens noch
verbesserungsfähig. Im Anschluss
stellt Herr Koplin zunächst die historische Entwicklung der Schülerzahlen dar,
im weiteren werden die zukünftigen Schülerzahlen sowie die anhand der
erwarteten Geburten prognostizierten Schülerzahlen erläutert. Die in der
Vorlage aufgeführten Schülerzahlen sind anhand der gegenwärtigen Bevölkerung
berechnet, bzw. prognostiziert, Neubaugebiete in Stadt und Landkreis sind noch
nicht einbezogen. Insgesamt ist eine Steigerung der Schülerzahlen zu bemerken. Stadtdirektor
Koch erläutert die vorgeschlagenen Förderverbünde. Förderverbünde müssen
eingerichtet werden. Förderverbünde werde einheitlich geführt, egal an welcher
Schulform die Anbindung erfolgt. Seitens der Schulen liegen folgende Anträge
vor: Die
Gesamtkonferenz der Hauptschule Stadtmitte hat beschlossen, die Entwicklung der
jetzigen Hauptschule zu einer kooperierenden Haupt- und Realschule zu
beantragen, an der eine Förderstufe anzubinden ist. Die
Orientierungsstufe Stadtmitte hat bekundet, Förderstufe der Wilhelm-Raabe-Stufe
werden zu wollen. Seitens der
Grundschule Lüne wurde der Antrag gestellt, im Rahmen einer Ausnahmeregelung
die jetzige Orientierungsstufe als Förderstufe an die Grundschule Lüne
anzubinden. Abweichend von der Formulierung der Vorlage wurde dieser Antrag
nicht von der Grundschule und Orientierungsstufe Lüne sondern nur von der
Grundschule Lüne gestellt. Beigeordneter
Dr. Scharf beurteilt den beabsichtigten Zeitpunkt der Umsetzung der Schulreform
und Einführung von Förderstufen mit dem 01.08.2004 als positiv. Wichtig sei die
Abstimmung mit dem Landkreis Lüneburg und der gemeinsamen
Schulentwicklungsplanung, dazu ist insbesondere der Schulgrundsatzausschuss im
September terminiert. Ferner bezeichnet er es als wichtig, dass vorhandene
Gebäude-Kapazitäten ausgeschöpft werden sollten und nach Möglichkeit keine
Neubauen vorgesehen werden. Bestehende Schulstandorte und Strukturen sollten
nach seiner Ansicht möglichst eingehalten werden. Die Gleichwertigkeit der
Förderstufen unabhängig von ihrer Anbindung an die weiterführende Schulform
müsste bei Eltern betont und deutlich gemacht werden. Andernfalls befürchtet er
einen überdurchschnittlichen Zulauf der Förderstufen der Realschulen und der
Gymnasien und ein Leerlaufen der Förderstufen der Hauptschulen. Stadtdirektor
Koch betont zum Stichwort "Bildungstourismus", dass er der Ansicht
ist, dass auch zukünftig die Eltern die Wahl der Schule nach einem zumutbaren
Schulweg treffen werden und kaum weit entfernt liegende Schulen von den Eltern
gewählt werden. Um mögliche Unterschiede im Anmeldeverfahren von Jahr zu Jahr
zu regulieren gäbe es die Möglichkeiten des Losverfahrens oder der Festlegung
von Schulbezirken für die Förderstufen; dies sei auch eine Möglichkeit des
Schulträgers, wie auch jetzt Schulbezirke für die Orientierungsstufen
festgelegt sind. Bürgermeisterin
Schellmann sieht eine große Schwierigkeit in der Lenkung der Schülerströme. Sie
befürchtet, dass entgegen der Absicht des neuen Schulgesetzes, den Elternwillen
zu stärken, es erforderlich wird, Schulbezirke einzurichten. Sie beurteilt das
neue System als insgesamt unverständlicher, vor allem für die Gruppe der
Eltern. Die
Elternvertreterin, Frau Eggeling, erkundigt sich, wie aus der Vorlage der
Schulstandort der Förderstufe Kreideberg mit dem Standort Lüne zu verstehen
ist. Stadtdirektor Koch erläutert dazu, dass es möglich sein wird, zumindest
übergangsweise Förderstufen mit Außenstellen, wie hier z.B. der Außenstelle
Lüne, einzuführen. Ratsherr Nowak
erkundigt sich, wie die vorgeschlagenen Förderverbünde zusammengestellt wurden.
Ob das Kriterium die bisher bestehende Zusammenarbeit zwischen Schulen, oder
aber die Größe und Auslastung der Förderverbünde und der
Förderverbundkonferenzen gewesen sei. Er appeliert, die nun verabschiedete
Gesetzesnovelle nicht zu diskutieren sondern an der Umsetzung zu arbeiten. Auch
er befürchtet, dass die Tendenz des Anmeldeverhaltens zu den Förderstufen der
Gymnasien neigen wird und damit ein gymnasialer Zweig voraussichtlich ohne Neubau
nicht auskommen wird. Stadtdirektor Koch erläutert zu den
Förderverbundkonferenzen, dass in diesem nicht die gesamten Kollegien, sondern
nur Vertreter der Schulen eines Verbundes zusammengefasst seien. Eine
Vorausberechnung des Anmeldeverhaltens ist insgesamt schwierig. Schon zu den
Schulanmeldungen des jetzt laufenden Schuljahres seien die Anmeldungen an den
Gymnasien gestiegen. Dies resultiert nicht nur aus dem Elternwillen, sondern
oft auch aus den eigenen Wünschen der Kinder. Er bittet den Schulausschuss um
Willensbildung, ob die Steuerung mittels Festlegung von Schulbezirken oder nach
dem Willen des Gesetzes durch freien Elternwillen und mögliches Losverfahren
erfolgen soll. Ratsfrau
Schneider erscheint der vorliegende Vorschlag der Verwaltung nach den jetzigen
örtlichen Gegebenheiten als zu einfach. Sie fordert die Verwaltung auf, mutiger
zu sein und auch andere Lösungen anzudenken. Die Zusammenarbeit der Schulen
sollte im Vordergrund stehen. Werden Vorschläge nach jetzigen Strukturen
gemacht, würde die Veränderung nicht deutlich genug werden. Vor einer
abschließenden Meinungsbildung müsse der Elternwille und die Vorschläge der
Schulen erforscht werden. Beigeordneter Scharf erwidert hierzu, dass ihm eine
gesicherte Basis der Förderverbünde sympathischer erscheine und die
Wahlfreiheit der Eltern auf eine freie Wahl ab Klasse 7 und vorherige
Festlegung von Schulbezirken bevorzugt werde. Mit dem Zulauf an den Gymnasien
sei zu rechnen, die Steigerung der Gymnasialquoten sei mittels des Gesetzes
erwartet. Auf die Einwendung von Ratsherr Aschenbrenner, dass ihm die
organisatorischen und äußeren Strukturen eher unwichtig erscheinen und man sich
über die Qualität des Unterrichts und der Lehrerqualifikation befassen müsse,
erläutert Stadtdirektor Koch, dass es Aufgabe des kommunalen Schulträgers sei,
die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Schulreform zu
schaffen. Der inhaltliche Teil sei zunächst Aufgabe des Landes. Das Gesetz
enthalte qualitative Aspekte, wie z.B. die Sprachförderung und auch die Arbeit
in Förderverbünden, die eine Zusammenarbeit der Schulen im Sinne der Förderung
der Kinder betone. Stadtdirektor
Koch bittet nochmals um einen Vorschlag, wie die Lenkung der Schülerströme
erfolgen soll. Bei der Schülerzahlentwicklung seien auch die nach dem neuen
Gesetz möglichen "kleinen" Gymnasien im ländlichen Bereich zu
beachten. Ratsfrau
Schneider gibt zu bedenken, dass die räumliche Struktur auch Auswirkungen auf
den pädagogischen Bereich schaffe. Sie bittet vor einer Entscheidung für die
Strukturen Gespräche zu führen, um herauszufinden, ob bereits Zusammenarbeiten
zwischen Schulen bestehen. Stadtdirektor Koch berichtet dazu, dass Vorschläge
der Schulen erwartet und berücksichtigt werden sollen. Bisher habe es deutliche
Meinungsbildungen auf den Schulen nur mittels der eingangs geschilderten
Anträge gegeben. Auch
Beigeordneter Firus betont, dass die zu schaffenden Strukturen der Verbesserung
der Qualität dienen sollten. Eindeutiges Ziel der Schulreform sei es, die
Gymnasialquote und die Qualität zu erhöhen. Geklärt werden müsse, ob
Schulbezirke eingerichtet werden sollen. Er betont, dass vorhandene Räume
optimal ausgenutzt werden sollten und die Kooperationen der Schulen gestärkt
werden sollten. Wichtig sei ihm die Abstimmung mit dem Landkreis auch im
Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung. Auswärtige Schüler aus
Lüneburger Schulen müssen berücksichtigt werden. Dies sind Themen, die im
Schulgrundsatzausschuss zu behandeln sind. Ferner ergibt sich für ihn die
Frage, ob der Bedarf an einer Gesamtschule bestehe. Dazu nimmt
Stadtdirektor Koch dahingehend Stellung, dass die Errichtung, Erweiterung usw.
von Schulen kommunale Pflichtaufgabe sei. Das Bedürfnis nach einer bestimmten
Schule oder Schulform müsse vom Schulträger festgestellt werden. Dies gilt
grundsätzlich auch für das Bedürfnis nach einer Gesamtschule. Auf Nachfrage
von Ratsherrn Nowak, ob sich die zu beschließenden Strukturen unter Umständen
durch Stundenzuweisungen auf die inhaltliche Arbeit der Schulen auswirken
werden, berichtet Regierungsschuldirektor Bodenstedt, dass kooperativ
arbeitende Haupt- und Realschulen nicht zusätzliche Lehrerstunden erhalten,
sondern eine zusätzlich didaktische Leitung. Aus seiner Sicht macht es am
meisten Sinn, die zu bildenden Förderstufen alle an Gymnasien anzubinden oder
keine an Gymnasien anzubinden. Wenn keine kooperierenden Haupt- und Realschulen
gebildet werden sollten, müssten sinnvoller Weise Förderstufen an die
Hauptschulen angebunden werden. Bürgermeisterin
Schellmann spricht sich dafür aus, Gespräche mit den einzelnen Schulen zu
führen, die Zusammenarbeit der Schulen zu fördern und die Meinungsbildung dort
in Gang zu bringen und hier noch keine Entscheidung hinsichtlich der Strukturen
zu treffen. Beigeordneter
Firus und Beigeordneter Dr. Scharf bitten zur Vorbereitung des
Schulgrundsatzausschusses zu dieser Thematik die Vorlage dahingehend zu
ergänzen, dass die Schülerzahlen der Schulen des Landkreises in die Vorlage
aufgenommen werden. Außerdem sollte Oedeme als möglicher weitere Förderverbund
in der Stadt Lüneburg aufgenommen werden. Auf Nachfrage erläutert Stadtdirektor
Koch, dass die in dieser Vorlage und auch in der Vorlage des
Schulgrundsatzausschusses zu verwendenden Zahlen die Schülerzahlen des
vergangenen Schuljahres seien. Eine Vorlage mit aktuellen Zahlen sei noch nicht
möglich, da die Schülerstatistik aufgrund später Rückmeldungen für 2002/2003
gerade erst fertiggestellt werde. Für den Schulgrundsatzausschuss soll eine
gemeinsame Vorlage für Stadt und Landkreis erstellt werden. Der Termin für die
Sitzung des Schulgrundsatzausschusses ist der 25.09.02, 16.00 Uhr
(voraussichtlich Huldigungssaal). Der
Schulausschussvorsitzende, Beigeordneter Firus, lässt über folgenden, ergänzten
Beschlussvorschlag abstimmen Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die
Darstellung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit dem
Landkreis Lüneburg, die notwendigen Arbeiten zur Aufstellung des Entwurfes des
Schulentwicklungsplanes zu veranlassen und in einer nächsten Sitzung
vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Der Schulausschuss fasst diesen
Beschluss einstimmig. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||