Beschluss: Die Mitglieder des Schulausschusses fassen mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei der obersten Schulbehörde nach § 157 Abs. 1 NSchG einen Ausnahmeantrag dahingehend zu stellen, dass die St. Ursula Schule ab dem Schuljahr 2023/ 2024 befristet auf 2 Jahre bis zu 40 % nichtkatholische oder auswärtige Schülerinnen und Schüler aufnehmen darf.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
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