Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Einleitend führt Herr Forster aus, dass der Inhalt der Vorlage mit den betroffenen Schulleitungen vorab abgestimmt wurde.
Frau Wardatzky (RLSB LG) fragt an, ob alle betroffenen 113 Eltern angeschrieben werden. Laut Mitteilung der Verwaltung stehe dies noch nicht in allen Einzelheiten fest; heute ginge es darum, einen Beschluss dem Grunde nach für ein Umverteilungsverfahren herbeizuführen.
Auf Nachfrage von Frau Filohn wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass es zu dem in der Vorlage beschriebenen Procedere keine gangbare Alternative gäbe.
Herr Weber fragt nach, ob es nur katholischen Religionsunterricht gäbe. Hierzu wird angemerkt, dass die Ausgestaltung des Religionsunterrichtes der St-Ursula-Schule obliegt.
Beschluss: Die Mitglieder des Schulausschusses fassen mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei der obersten Schulbehörde nach § 157 Abs. 1 NSchG einen Ausnahmeantrag dahingehend zu stellen, dass die St. Ursula Schule ab dem Schuljahr 2023/ 2024 befristet auf 2 Jahre bis zu 40 % nichtkatholische oder auswärtige Schülerinnen und Schüler aufnehmen darf. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||