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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
Gremium: Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
Datum: Mi, 22.11.2023    
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 20.06.2023  
FeuerwA/0037/23  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Einwohnendenfragen      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Haushaltsplanentwurf 2024, Teilhaushalte: Sicherheit und Ordnung, Ermittlungsdienst und Feuerwehr/ Brandschutz (- Die Vorlage wird nachgereicht. -)  
Enthält Anlagen
VO/10979/23  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Bericht des Stadtbrandmeisters der Feuerwehr Lüneburgs      
Ö 8  
Neuwahl des Stadtbrandmeisters sowie der stellvertretenden Stadtbrandmeister (- Die Vorlage wird nachgereicht. -)  
Enthält Anlagen
VO/10976/23  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.

Herr Rainer Utermöhlen wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum Stadtbrandmeister ernannt.

 

2.

Herr Tobias Glor wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.

3.

Herr Florian Vierroth wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 2. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.

 

   
    22.11.2023 - Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Herr Rainer Utermöhlen wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niederchsischen Brandschutzgesetzes r die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum Stadtbrandmeister ernannt.

 

  1. Herr Tobias Glor wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.

 

  1. Herr Florian Vierroth wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 2. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.

 

   
    28.11.2023 - Verwaltungsausschuss
    N 9 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    29.11.2023 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.

Herr Rainer Utermöhlen wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum Stadtbrandmeister ernannt.

 

2.

Herr Tobias Glor wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.

3.

Herr Florian Vierroth wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 2. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Ö 9  
Enthält Anlagen
Aktualisierung: Gebührentarif nach §§ 1 Absatz 2 und 4 Absatz 1 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS) (- Die Vorlage wird nachgereicht. -)  
Enthält Anlagen
VO/10978/23  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 11     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 12     Anfragen im nichtöffentlichen Teil