Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Herr Rainer Utermöhlen wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum Stadtbrandmeister ernannt. 2. Herr Tobias Glor wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt. 3. Herr Florian Vierroth wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 2. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 39 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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