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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Haushaltsplanentwurf 2024, Teilhaushalte: Sicherheit und Ordnung, Ermittlungsdienst und Feuerwehr/ Brandschutz  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.11.2023    
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/10979/23 Haushaltsplanentwurf 2024, Teilhaushalte: Sicherheit und Ordnung, Ermittlungsdienst und Feuerwehr/ Brandschutz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Markwardt
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Markwardt, Sebastian  03 - Steuerung und Service
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pingel, beratendes Mitglied auf Vorschlag der DLRG, nimmt ab 17:07 Uhr an der Ausschusssitzung teil.

 

Stadtrat Rink stellt sich den Teilnehmenden des Ausschusses vor und präsentiert im Anschluss mittels einer PowerPoint-Präsentation, die im digitalen Informationssystem einsehbar ist, die Ausgangslage des Haushalts für das Jahr 2024, die Beratungen zum Stellenplan 2024, die geplanten investiven Auszahlungen für 2024 sowie die langfristigen Verbindlichkeiten. Darüber hinaus geht er auf seine mittel- und langfristigen Ziele ein, welche er generell im Hinblick auf die finanzielle Situation für die Hansestadt Lüneburg hat.

 

Im Anschluss präsentiert Herr Dorn, Leitung des Bereiches 32 - Ordnung und Verkehr -, mittels einer PowerPoint-Präsentation (sh. Anlage im Ratsinformationssystem) die Personalsituation im Bereich 32 inklusive des Stellenplanantrags für die Bearbeitung unterschiedlicher Aufgaben zum Thema „Katastrophenschutz/strategische Gefahrenabwehr“.

 

Abschließend präsentiert Frau Twesten, Leitung des Fachbereiche 3a - Ordnung und Bürgerservice -, mittels einer PowerPoint-Präsentation (sh. Anlage im Ratsinformationssystem) die Thematiken des Bereichs 33 - Bürger- und Migrationsservice. Sie legt hierbei die Personalsituation des Bereichs dar und erläutert die dortigen Stellenplananträge, deren Erforderlichkeit sie ausführlich begründet.

Zusätzlich präsentiert sie die Entwicklung der Fallzahlen in der Ausländerbehörde sowie die Entwicklung der Einbürgerungsanträge und führt aus, dass im Rahmen des Chancenaufenthaltsgesetzes bereits 200 Anträge gestellt und hiervon 170 Anträge abschließend bearbeitet wurden. Davon konnten bisher 160 Anträge positiv beschieden werden. Zehn Anträge mussten abgelehnt werden, da es sich bspw. um Straftäter gehandelt habe.

Sie weist zudem auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hin und merkt an, dass sich die Ausländerbehörde stets im Spannungsfeld zwischen Willkommensbehörde und Abschiebebehörde bewege. Die Studie mit dem Titel „An den Grenzen? Ausländerbehörden zwischen Anspruch und Alltag“ ist unter folgendem link abrufbar:

 

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/migration-fair-gestalten/projektnachrichten/studie-auslaenderbehoerden-zwischen-anspruch-und-alltag

 

 

Ratsmitglied John fragt im Nachhinein, ob bei den dargelegten Fallzahlen vom 20.11.2023 bereits die Flüchtenden aus der Ukraine inbegriffen seien. Dies bestätigte Frau Twesten.

 

Ratsmitglied Gerlach stellt bezüglich der Bewertung der Stelle „Katastrophenschutz/strategische Gefahrenabwehr“ die Nachfrage, ob es realistisch sei, eine passende Person mit entsprechender Qualifikation in Anbetracht der Stellenbewertung zu finden, da die Bewertung aus seiner Sicht zu niedrig sei. Herr Dorn erklärt, dass eine Person für die strategische Koordinierung und keine Fachkraft (kein Ingenieur o.Ä.) gesucht werde.

 

Ratsmitglied Gerlach sagt, dass Frau Twesten von 15.000 Ukrainern sprach, die erkennungsdienstlich behandelt werden müssen. Dies verneint Frau Twesten und führt aus, dass es sich bei dieser Zahl um die für Niedersachsen berechnete Überquote im Vergleich zu den anderen Bundesländern handele. Aus diesem Grund sei durch das Nds. MI auf dem Erlasswege klargestellt worden, dass eine Neuaufnahme von Personen aus der Ukraine grundsätzlich nicht mehr zur Anrechnung auf die Aufnahmequote der Kommunen führe. Nun müsse man alles tun, um dies zu kontrollieren. Kernfamilien werden generell geschützt. Die betreffenden Personen werden weiterhin durch die Ausländerbehörde erkennungsdienstlich behandelt, im System erfasst und anschließend in ein anderes Bundesland weitergeleitet.

 

Ratsmitglied Neumann fragt, ob nach der erkennungsdienstlichen Behandlung noch der Abgleich mit dem Ausländerzentralregister erfolge. Dies bestätigte Frau Twesten.

 

Ratsmitglied Lühmann fragt hinsichtlich der 1.000 Einbürgerungsanträge, wie viele dieser Personen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Frau Twesten erklärt, dass all diese Personen ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, außer es bestehen Hinderungsgründe (bspw. Krankheit oder Überschreitung der Altersgrenze).

 

Frau Twesten erklärt Ratsmitglied Grimm auf Nachfrage, dass das Chancenaufenthaltsrecht die Personen umfasse, die vollziehbar ausreisepflichtig seien und abgeschoben werden müssten, dies jedoch aus verschiedenen Gründen nicht zu realisieren sei. Diese Personen sollen nun die Chance bekommen, innerhalb von 18 Monaten ihre Identität nachzuweisen und sich einen Job oder Ausbildungsplatz zu suchen, sodass ihre Duldung dann ggf. in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden könne. Darüber hinaus fragt Ratsmitglied Grimm, wie viele Personen mit einem Visum und nicht als Flüchtling zu uns kommen und wie viele von den 17.000 Personen (Fallzahl Stand 20.11.2023) tatsächlich Fachkräfte seien. Frau Twesten teilt mit, dass dies zunächst einmal ausgewertet werden müsse. Ausschussvorsitzende Bendorf sagt diesbezüglich zu, dass die Zahlen im Protokoll nachgereicht werden.

 

Ratsmitglied Grimm fragt, ob der jetzige Personalschlüssel für die Ausländerbehörde ausreichend sei oder im nächsten Jahr wieder neue Stellen benötigt werden. Erster Stadtrat Moßmann führt aus, dass diese Frage erst nach interner Absprache mit Stadkämmerer Rink im nächsten Jahr beantwortet werden könne. Es gehe beim Personalschlüssel jedoch nicht primär um die Fallzahlen, sondern um die neuen Aufgaben. Erster Stadtrat Moßmann verweist nochmals auf die Bertelsmann-Stiftung und sagt zu, dass der Link der Studie dem Protokoll beigefügt werde.

 

Ratsmitglied Magdzinska bedankt sich bei der Ausländerbehörde für ihre Arbeit. Sie wünsche sich, dass auch auf Bundes- und Landesebene Druck hinsichtlich benötigter Mittel gemacht werde.

 

Herr Dorn präsentiert mittels einer PowerPoint-Präsentation (sh. Anlage im Ratsinformationssystem) die Haushaltsplanung des Bereichs 32 - Ordnung und Verkehr - für das Jahr 2024 hinsichtlich der für den Feuerwehrausschuss relevanten Produkte. Erster Stadtrat Moßmann verweist für die Thematik der Kampfmittel auf den nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung.

 

Ratsmitglied John fragt im Anschluss, wie lange die Lungenautomaten der Feuerwehr halten. Herr Gätjens, stellv. Stadtbrandmeister, erklärt, dass die Geräte regelmäßig gewartet und dann so lange weiterverwendet werden, wie Ersatzteile erhältlich sind.

 

Ratsmitglied Lühmann stellt bezüglich der Digitalfunkgeräte eine Nachfrage hinsichtlich des Umgangs mit den Altgeräten. Herr Gätjens erklärt, dass in den Funkgeräten SIM-Karten verbaut seien und die Geräte somit nicht an anderer Stelle weiterverwendet werden dürfen. Herr Diesterhöft, Stadtbrandmeister, fügt hinzu, dass es sich somit um Elektroschrott handele. Ratsmitglied Magdzinska verweist bzgl. der Entsorgung der Geräte an die GfA, da dort einer der Herren wisse, wie man die Geräte ohne Datenschutzgefährdungen weiterverkaufen könne.

 

Ratsmitglied John fragt hinsichtlich der Investitionen für die Sirenen, ob das Land diese Aufgabe übertragen habe. Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass festgestellt wurde, dass bisherige Alarmierungsmöglichkeiten nicht ausreichend seien und wir als Stadt aus diesem Grund die Erweiterung als unsere Pflicht ansehen. Eine gesetzliche Verpflichtung bestehe nicht. Aus Gefahrenabwehrgründen gebe es für ihn allerdings nur den Weg in Richtung der Neuinstallation von Sirenen.

 

Ratsmitglied Neumann fragt nach den genauen Hintergründen der Rabatte hinsichtlich der Investition „Löschgruppenfahrzeug LF20 KatS Nds.“. Herr Dorn erklärt, dass es eine Verpflichtungsermächtigung gab und der Auftrag somit in diesem Jahr erteilt werden könne, das Ganze jedoch erst im Folgejahr kassenwirksam werde. Die Förderung sei genutzt worden.

Die Nachfrage des Ratsmitglieds Grimm, ob es eine außerplanmäßige Beschaffung sei, bestätigt Herr Dorn. Er fügt zudem hinzu, dass es eine große Sammelbestellung sei.  Stadtbrandmeister Diesterhöft ergänzt diesbezüglich, dass die eingebauten Geräte größtenteils vorgegeben seien und die Feuerwehr hier als Erstausrüstung viele Pflichten und Vorgaben habe.

 

Ratsmitglied Magdzinska fragt aufgrund der vielen Beschaffungen, ob mit den ausgemusterten Dingen (z.B. Waschmaschinen) auch Verkaufserlöse erwirtschaftet werden bzw., ob über Spenden (z.B. an die Ukraine) nachgedacht wurde. Herr Gätjens, stellv. Stadtbrandmeister, erklärt, dass der Desinfektionsautomat bspw. von 2008 sei und nicht mehr trockne, sodass dieser nicht verkauft werde, es jedoch noch Schrottwerte gebe. Stadtbrandmeister Diesterhöft ergänzt zudem, dass die Gegenstände, die noch funktionsfähig seien, auch über Zollauktionen veräußert werden.

Ratsmitglied Lühmann fragt diesbezüglich, warum keine Erträge genannt seien, wenn Dinge veräußert werden. Erster Stadtrat Moßmann sagt diesbezüglich zu, dass die Erträge aus Zollauktionen sowie sonstige Erträge im Protokoll nachgereicht werden.

 

 

Nachreichungen zur Sitzung:

 

1.)    Im vergangen Jahr gab es lt. Bundesverwaltungsamt (BVA)-VisaOnline-Registerportal insgesamt 523 positive Entscheidungen zur Erteilung nationaler Visa mit angegebenem Zielort in unserem Zuständigkeitsbereich (Nationale Visa Kategorie D = z.B. Arbeitsaufnahme, Familiennachzüge, Ausbildung, Studium usw.).

 

Weder das Ausländerfachverfahren, noch das Ausländerzentralregister lässt eine Auswertung der im Zuständigkeitsbereich der ABH Lüneburg lebenden Ausländer nach „Fachkräften“ zu.

 

2.)    Im Jahr 2021 wurden bei der Feuerwehr durch Verkäufe Erträge in Höhe von 2.805 € generiert (Verkäufe Kommandowagen und Sondersignalanlage). Im Jahr 2022 wurden 3.250 € durch Verkäufe eingenommen (Kombimpfer Küche, Feuerwehrhaltegurte und Feuerwehrbeile). Im Jahr 2023 gab es Erträge aus Verkäufen in Höhe von insgesamt 21.459,88 € (VW Mannschaftstransporter und Einsatzleitwagen Standort Süd).

 


Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr nehmen den Haushaltsplanentwurf der Teilergebnishaushalte Sicherheit und Ordnung sowie Ermittlungsdienst und den Teilergebnishaushalt sowie die Investitionen des Produktes Feuerwehr und Brandschutz zur Kenntnis und empfehlen für die weiteren Gremienberatungen den entsprechenden Mittelansatz.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:  6

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtpräsentation FeuA 22.11.2023 (TOP 6) (1808 KB)