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Vorlage - VO/10976/23  

 
 
Betreff: Neuwahl des Stadtbrandmeisters sowie der stellvertretenden Stadtbrandmeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Markwardt
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Markwardt, Sebastian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Kenntnisnahme
22.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.11.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Herr Stadtbrandmeister Thorsten Diesterhöft und Herr stellvertretender Stadtbrandmeister Volker Gätjens wurden mit Wirkung vom 01.11.2018 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis der Hansestadt Lüneburg berufen und zum Stadtbrandmeister bzw. stellvertretenden Stadtbrandmeister ernannt (Beschluss des Rates vom 28.06.2018, vgl. VO/7838/18). Die Amtszeiten enden danach regulär mit Ablauf des 31.10.2024. Herr Diesterhöft und Herr Gätjens haben gegenüber der Oberbürgermeisterin schriftlich um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtbrandmeister bzw. als stellvertretender Stadtbrandmeister mit Wirkung zum 01.01.2024 gebeten.

Um dieser Bitte Rechnung tragen zu können, ist eine Neubesetzung der o.g. Funktionen zum 01.01.2024 erforderlich. Nach § 20 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5 Satz 2 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg über die Ernennung nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr.

Gemäß Beschluss des Stadtkommandos der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 14.06.2018 werden gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 01.05.2018 (Feuerwehrsatzung) zwei Stellvertretungen eingesetzt.

In Kommunen mit Ortsfeuerwehren ist gemäß § 20 Abs. 5 NBrandSchG vorgeschlagen, wer die Mehrheit der Stimmen der Ortsbrandmeister:innen und ihrer Stellvertretungen in einer hierzu einberufenen Versammlung erhält.

Dem entsprechend wurden am 01.11.2023 von der dazu durch die Verwaltung einberufenen Versammlung der Ortsbrandmeister:innen und deren Stellvertretungen folgende einstimmigen Vorschläge abgegeben:

 

  1. Stadtbrandmeister

Für die Funktion des Stadtbrandmeisters wird Herr Rainer Utermöhlen, derzeit 2. stellvertretender Stadtbrandmeister, zur Ernennung vorgeschlagen.

  1. 1. Stellvertretender Stadtbrandmeister

Für die Funktion des 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeisters wird Herr Tobias Glor, derzeit Ortsbrandmeister Ortsfeuerwehr Rettmer, zur Ernennung vorgeschlagen.

  1. 2. Stellvertretender Stadtbrandmeister

Für die Funktion des 2. Stellvertretenden Stadtbrandmeisters wird Herr Florian Vierroth, derzeit stellvertretender Ortsbrandmeister Oedeme, zur Ernennung vorgeschlagen.

Die Rangfolge der Vertretung wird gemäß § 2 Absatz 1 Satz 4 Feuerwehrsatzung durch den Stadtbrandmeister bestimmt. Herr Tobias Glor wurde als 1. stellvertretender Stadtbrandmeister und Herr Vierroth als 2. stellvertretender Stadtbrandmeister durch Herrn Utermöhlen benannt.

Alle vorgeschlagenen Personen erfüllen die in § 20 Absatz 3 NBrandSchG genannten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.

Der Kreisbrandmeister wurde angehört.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €) 50,00 €

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Anhörung Kreisbrandmeister Lanius (260 KB)      

Beschlussvorschlag:

1.

Herr Rainer Utermöhlen wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum Stadtbrandmeister ernannt.

 

2.

Herr Tobias Glor wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.

3.

Herr Florian Vierroth wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 2. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.