Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mehrheitlich mit einer Enthaltung durch Ratsherrn Pols folgenden Beschluss: - Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 188 „Solarpark Häcklingen“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung einer Fläche für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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