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Vorlage - VO/10674/23  

 
 
Betreff: 93. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Häcklingen"
Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
22.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
30.05.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Auf den Flurstücken 4 und 6 der Flur 3 in der Gemarkung Häcklingen möchte ein Vorhabenträger (Eis Projekte GmbH, Hamburg) unter Berücksichtigung des teilweise vorhandenen Waldes und vorhandener Leitungen etc. PV-Freiflächenanlagen errichten und hat sich bereit erklärt, die Kosten der Bauleitplanverfahren und der erforderlichen Gutachten zu tragen.

 

Die Flächen sind aufgrund der durch die Verkehrswege (B 209 und Gleisanlagen Lüneburg-Soltau) und den südlich befindlichen Windpark vorbelasteten Lage und die große Entfernung zu Wohngebieten für eine Entwicklung mit PV-Freiflächenanlagen gut geeignet. Die Einstufung im Auswahlverfahren geeigneter Standorte für PV-Freiflächenanalgen erfolgte als „mit Vorbehalt geeignete Fläche“ aufgrund der Darstellung der Flächen als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Lüneburg. Der Vorbehalt im RROP ist bei der Abwägung und Auswahl des Standortes besonders zu berücksichtigen. Im neuen Entwurf des RROP sind die Flächen bereits nicht mehr als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft dargestellt. Deshalb und weil die Lage zwischen B 209 und Bahngleis sowie nördlich des bestehenden Windparks in Embsen besonders vorgeprägt und geeignet ist, sowie angesichts des großen Flächenbedarfs für PV-Freiflächenanlagen soll der Standort dennoch für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage entwickelt werden. Damit soll der Auftakt für eine Reihe weiterer Flächenausweisungen erfolgen.

 

Die Flächen liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Für die Ermöglichung einer PV-Freiflächenanlage sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich bisher im Westen als landwirtschaftliche Fläche sowie im Osten als Teil einer Waldfläche dar. Die Bahngleise sind als Bahnflächen dargestellt. Die Darstellungen landwirtschaftliche Fläche sowie Wald (wo in der Realität kein Wald vorhanden ist) sollen im Änderungsbereich voraussichtlich in die Darstellung von Sonderbauflächen für PV-Freiflächenanlagen geändert werden. Die Darstellung der Bahngleise und vorhandenen Waldes als Wald wird voraussichtlich beibehalten werden.

 

Der Änderungsbereich liegt nördlich der B 209 sowie östlich und westlich der teils einbezogenen Flächen des Gleises Lüneburg-Soltau über Amelinghausen (Flurstücke 4 bis 6, Flur 3, Gemarkung Häcklingen). Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 16 ha.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Klimaschutz durch Erzeugung erneuerbarer Energie / Verminderung THG-Ausstoß

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Erhöhung der Versorgungssicherheit, Erzeugung erneuerbarer Energie

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

+

Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Energiemix, Förderung von Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

 

-

Erhöhung der Versorgungssicherheit, Erzeugung erneuerbarer Energie,

Verringerung landwirtschaftlicher Produktion

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Erhöhung der Versorgungssicherheit, Erzeugung erneuerbarer Energie, Verminderung THG-Ausstoß

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

+

Verbesserung der Ressourceneffizienz

Entkoppelung des Wirtschaftswachstums und der Umweltzerstörung

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Aufbau einer zukunftsfähigen Infrastruktur

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:    130,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Anlage 1 Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (586 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 93. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Änderungsbereich bekommt die Bezeichnung „Solarpark Häcklingen“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Fläche für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.