Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Auf den Flurstücken 4 und 6 der Flur 3 in der Gemarkung Häcklingen möchte ein Vorhabenträger (Eis Projekte GmbH, Hamburg) unter Berücksichtigung des teilweise vorhandenen Waldes und vorhandener Leitungen etc. PV-Freiflächenanlagen errichten und hat sich bereit erklärt, die Kosten der Bauleitplanverfahren und die erforderlichen Gutachten zu tragen.
Die Flächen sind mit Vorbehalt geeignet aufgrund der Darstellung der Flächen als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Lüneburg. Der Vorbehalt ist bei der Abwägung und Auswahl des Standortes besonders zu berücksichtigen. Im neuen Entwurf des RROP sind die Flächen bereits nicht mehr als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft dargestellt. Deshalb und weil die Lage des Standortes zwischen B 209 und Bahngleis sowie nördlich des bestehenden Windparks in Embsen besonders vorgeprägt und geeignet ist, sowie angesichts des großen Flächenbedarfs für PV-Freiflächenanlagen soll der Standort dennoch für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage entwickelt werden.
Die Flächen liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Für die Ermöglichung einer PV-Freiflächenanlage sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Ein Bebauungsplan besteht bisher nicht. Der Bebauungsplan soll voraussichtlich ein Sondergebiet „Solarpark Häcklingen“ festsetzen sowie weitere im Verfahren zu ermittelnde Regelungen zu Ausgleich und Ersatz, bestehenden Waldflächen und ggf. Leitungen, Biotopverbindungen, Erschließung, Gestaltung und Eingrünung etc. enthalten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nördlich der B 209 sowie östlich und westlich der teils einbezogenen Flächen des Gleises Lüneburg-Soltau über Amelinghausen (Flurstücke 4 bis 6, Flur 3, Gemarkung Häcklingen). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 161.220 m²
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 -Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
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