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Vorlage - VO/10675/23  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 188 "Solarpark Häcklingen"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
22.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
30.05.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Auf den Flurstücken 4 und 6 der Flur 3 in der Gemarkung Häcklingen möchte ein Vorhabenträger (Eis Projekte GmbH, Hamburg) unter Berücksichtigung des teilweise vorhandenen Waldes und vorhandener Leitungen etc. PV-Freiflächenanlagen errichten und hat sich bereit erklärt, die Kosten der Bauleitplanverfahren und die erforderlichen Gutachten zu tragen.

 

Die Flächen sind mit Vorbehalt geeignet aufgrund der Darstellung der Flächen als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Lüneburg. Der Vorbehalt ist bei der Abwägung und Auswahl des Standortes besonders zu berücksichtigen. Im neuen Entwurf des RROP sind die Flächen bereits nicht mehr als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft dargestellt. Deshalb und weil die Lage des Standortes zwischen B 209 und Bahngleis sowie nördlich des bestehenden Windparks in Embsen besonders vorgeprägt und geeignet ist, sowie angesichts des großen Flächenbedarfs für PV-Freiflächenanlagen soll der Standort dennoch für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage entwickelt werden.

 

Die Flächen liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Für die Ermöglichung einer PV-Freiflächenanlage sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Ein Bebauungsplan besteht bisher nicht. Der Bebauungsplan soll voraussichtlich ein Sondergebiet „Solarpark Häcklingen“ festsetzen sowie weitere im Verfahren zu ermittelnde Regelungen zu Ausgleich und Ersatz, bestehenden Waldflächen und ggf. Leitungen, Biotopverbindungen, Erschließung, Gestaltung und Eingrünung etc. enthalten.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nördlich der B 209 sowie östlich und westlich der teils einbezogenen Flächen des Gleises Lüneburg-Soltau über Amelinghausen (Flurstücke 4 bis 6, Flur 3, Gemarkung Häcklingen). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 161.220 m²

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Klimaschutz durch Erzeugung erneuerbarer Energie / Verminderung THG-Ausstoß

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Erhöhung der Versorgungssicherheit, Erzeugung erneuerbarer Energie

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

+

Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Energiemix, Förderung von Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

 

-

Erhöhung der Versorgungssicherheit, Erzeugung erneuerbarer Energie,

Verringerung landwirtschaftlicher Produktion

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Erhöhung der Versorgungssicherheit, Erzeugung erneuerbarer Energie, Verminderung THG-Ausstoß

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

+

Verbesserung der Ressourceneffizienz

Entkoppelung des Wirtschaftswachstums und der Umweltzerstörung

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Aufbau einer zukunftsfähigen Infrastruktur

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   130,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 -Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (816 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

  1. r den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 188 „Solarpark Häcklingen“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung einer Fläche für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.