Beschlussvorschlag: 1. Der Betrieb eines Verleihsystems für E-Scooter im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird für das Stadtgebiet Lüneburgs grundsätzlich kritisch gesehen. 2. Ein Markeintritt von Betreibern von E-Scooter-Verleihsystem soll – auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen rechtlichen Risiken - aus diesem Grund nicht forciert werden. 3. Sollte die Hansestadt Lüneburg durch Beschreitung des Rechtsweges gezwungen sein, den Markteintritt eines E-Scooter-Verleihsystems zu ermöglichen, ist gleichwohl Ziel, die Nutzungsregeln mit potentiellen Anbietern auf Grundlage des Entwurfes eines Betreibervertrages (Anlage zu VO/10069/22) zu verhandeln und zu vereinbaren. Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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