Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich bei 2 Enthaltungen von Ratsherrn von Nordheim und Bürgermeister Löb und einer Gegenstimme von Ratsherrn Fahrenwaldt folgenden Beschluss zu fassen: 1. Für das Gebiet nördlich der Adolph-Kolping-Straße, östlich der Rabensteinstraße 24 - 46, südlich der Verbrauchermärkte an der Lübecker Straße und westlich der Horst-Nickel-Straße einschließlich der Grundstücke Horst-Nickel-Straße 4 und 6 wird der Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich ferner aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Gewährleistung einer einheitlichen und abgestimmten Bebauungsstruktur im Plangebiet - Schaffung und Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB). 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2
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