Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für das Grundstück Konrad-Zuse-Allee 10 einschließlich nördlich angrenzender Freiflächen wird dem Antrag des Vorhabenträgers entsprechend ein Bauleitplanverfahren eingeleitet und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 184 „Wohn- und Geschäftsquartier Konrad-Zuse-Allee Mitte“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.
- Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von Wohn- und Gewerbeeinheiten und die Sicherung eines Anteils geförderten Wohnraums in Höhe von mindestens 30 Prozent.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang im Bereich Stadtplanung und Bekanntmachung im Internet durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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