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Vorlage - VO/9145/20  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu Hagen"
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
28.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
29.09.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2020 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 181 „Kindertagesstätte Neu-Hagen“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird von einer Straßenschleife am Ende der Schützenstraße und Richard-Brauer-Straße umgrenzt und beinhaltet die von Laubbäumen eingefasste Freifläche im nördlichen Bereich der Straßenschleife, die im Hochsommer zeitweise als Reserve-Parkplatz von Freibad-Besuchern genutzt wird.

 

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung der Fläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte mit einzelnen ergänzenden Räumen für eine Familienzentrums-Nutzung durch Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Einrichtungen.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erstellt. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe, welche Arten der umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Hansestadt Lüneburg stellt die Fläche als Verkehrsfläche dar, im südlichen Bereich ist ein Parkplatzsymbol dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer Berichtigung durch die Darstellung von Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Einrichtungen“ angepasst.

Ein Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung ist nicht erforderlich.

 

Im bisherigen Verfahren wurde nach dem Aufstellungsbeschluss die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 08.06.2020 bis einschließlich 10.07.2020 durchgeführt. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

 

Als nächster Verfahrensschritt wird über den Auslegungsentwurf mit Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

Die Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.

 

Die Geltungsbereichsdarstellung, der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: Kostenstelle 61040 

 Produkt / Kostenträger:       Sachkonto 4271400/Kostenträger 51100104

 Haushaltsjahr:                  2020

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Entwurf Bebauungsplan

Anlage 4 Entwurf Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (133 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (11 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Entwurf Bebauungsplan (2532 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Entwurf Begründung (1066 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 181 „Kindertagesstätte Neu-Hagen“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.