Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung lehnt mehrheitlich, mit 3 Ja-Stimmen von Bürgermeister Löb, Ratsherrn von Nordheim und Ratsherr Fahrenwaldt und 7 Nein-Stimmen, den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.02.2020 auf Erweiterung des Geltungsbereiches für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Schaperdrift/Teufelsküche“ ab. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich, mit 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen von Bürgermeister Löb, Ratsherrn von Nordheim und Ratsherrn Fahrenwaldt, folgenden Beschluss zu fassen: - Für den östlichen Teilbereich des Nahversorgungszentrums Auf der Höhe wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift / Teufelsküche“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich ferner aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage - Sicherung eines Anteils geförderten Wohnraums in Höhe von mindestens 30 Prozent - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.02.2020 Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0 Beschlussvorschlag der Verwaltung: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3
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