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Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 "Schaperdrift / Teufelsküche" für den östlichen Teilbereich des Nahversorgungszentrums Auf der Höhe 65 - 69 Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.02.2020    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Hansekontor Eingang E
Ort: Rathaus, Eingang E
VO/8792/20 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 "Schaperdrift / Teufelsküche" für den östlichen Teilbereich des Nahversorgungszentrums Auf der Höhe 65 - 69
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der beigefügten Präsentation die Entwicklung des Bebauungsplangebietes Nr. 73 „Schaperdrift/Teufelsküche“ insbesondere im Hinblick auf das Sondergebiet für Nahversorgung vor. Sie berichtet, dass der vorhandene Penny-Markt sich vergrößern und von „Auf der HöheNr. 65“ in das teilweise leerstehende Gebäude „Auf der Höhe 67“ umziehen wolle. Für die Teilfläche des derzeitigen Standortes gäbe es einen Kaufinteressenten, der den Markt abreißen und Wohnbebauung erstellen wolle. Eine Verpflichtungserklärung für die Übernahme der Planungs- und Folgekosten sowie 30% mietpreisgebundenen Wohnraum läge der Verwaltung bereits vor. Es solle eine Riegelbebauung mit Carportanlagen entstehen. Sie begründet, dass eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf Gebäude 67 + 67a nicht sinnvoll sei. Einerseits reiche die Statik des vorhandenen Gebäudes nicht aus, um im neu herzustellenden Obergeschoss zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Andererseits wären zusätzliche Stellplätze nachzuweisen, was wahrscheinlich nur in einer Tiefgarage möglich wäre. Dies würde Abriss und Neubau bedeuten. In dieser Zeit gäbe es keine Nahversorgung. Das sei aus Sicht der Verwaltung nicht wünschenswert. Im Übrigen könne man ohne einen Vertragspartner keinen sozialen Wohnraum absichern. Wäre erst einmal Baurecht geschaffen, sei ein Vertragsabschluss nicht mehr möglich.

 

Frau Brigitte Rebel erklärt im Zusammenhang mit ihrer Einwohnerfrage (s. Anlage), dass die Nachfrage zu den Stellplätzen sich bereits geklärt habe. Dennoch sehe sie die Verkehrssituation „Auf der Höhe“ problematisch, und spricht sich für eine Klärung der Verkehrsführung aus. Mit dem Penny-Markt vor Ort sei man hinsichtlich des Sortiments unzufrieden. Sie fragt daher nach, welche Angebote Vollsortimentern gemacht wurden und bittet um Auskunft, was getan werden könne, z. B. als Auflage für den Investor. Sie äert ihr Unverständnis, dass viele Versprechen an das Baugebiet nicht eingehalten worden seien.

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass die jetzigen Probleme rund um das Baugebiet bei dessen Entwicklung noch nicht absehbar gewesen seien. Ein Vollsortimenter könne nicht gezwungen werden, sich an einem bestimmten Standort anzusiedeln. Aktuell gäbe es für den Standort keine Nachfrage, auch nicht bei Ergänzung der Verkaufsfläche um die Flächen des angrenzenden Kik-Marktes. Entsprechende Gespräche mit verschiedenen Märkten seien geführt worden. Er bittet die Fragestellerin, ihre Bedenken auch in das Planverfahren einzubringen, dort würden die Belange abgewogen. Mit der aktuellen Planung wolle man den Leerstand beenden.

 

Beigeordnete John schlägt vor, sich die Verkehrssituation „Auf der Höhe“ noch einmal anzusehen und dies im Ortsrat Oedeme zu thematisieren. Auf den Hinweis von Oberbürgermeister Mädge, dass es zwei fahrradfreundliche Alternativen über „Meinekenhop“ oder „Schnellenberger Allee“ gebe, schlägt Beigeordnete John vor, diese Wege noch einmal vorzustellen.

 

Ratsherr von Nordheim begründet seinen Änderungsantrag damit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schaffen der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für mehr Wohnraum im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 weitere Änderungsverfahren umgehen wolle. Die sich daraus ergebende Option, weiteren Wohnungsbau zu erstellen, könne dem Eigentümer der Liegenschaft als politisch unterstützt nahegelegt werden.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass für mehr Wohnraum eine Tiefgarage erforderlich wäre. Ein solches Objekt sei für den sozialen oder geförderten Wohnraum nicht wirtschaftlich. Im Übrigen könne man Folgekosten und die Verpflichtung, 30% geförderten Wohnraum zu erstellen, nicht mehr vertraglich vereinbaren, wenn bereits Baurecht geschaffen wurde.

 

Das Für und Wider der Möglichkeiten für das Gebiet werden angeregt diskutiert.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung lehnt mehrheitlich, mit 3 Ja-Stimmen von Bürgermeister Löb, Ratsherrn von Nordheim und Ratsherr Fahrenwaldt und 7 Nein-Stimmen, den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.02.2020 auf Erweiterung des Geltungsbereiches für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Schaperdrift/Teufelsküche“ ab.

 

Der Ausschuss r Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich, mit 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen von Bürgermeister Löb, Ratsherrn von Nordheim und Ratsherrn Fahrenwaldt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. r den östlichen Teilbereich des Nahversorgungszentrums Auf der Höhe wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift / Teufelsküche“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich ferner aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage

-          Sicherung eines Anteils geförderten Wohnraums in Höhe von mindestens 30 Prozent

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung aufzufordern.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

 

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.02.2020

   Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 7

  Enthaltungen: 0

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_ Schaperdrift Teufelsküche ABS 17.02.2020 (2099 KB)      
Anlage 2 2 Einwohnerfrage zu TOP 7 (1586 KB)      
Anlage 3 3 Anlage Tiefgarage (967 KB)